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Aktuelles Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
heute möchte ich Sie über das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz informieren, das am 01. Dezember 2008 in Kraft getreten ist.
Ab 2013 stehen Deutschlands Schornsteinfegerbetriebe untereinander im Wettbewerb. Bis dahin bleibt die bisherige Regelung bestehen, und der für Sie zuständige Schornsteinfeger wird die Arbeiten weiterhin in Ihrem Gebäude durchführen.
Als Ihr Schornsteinfeger darf ich aber ab sofort Dienstleistungen anbieten, die über den klassischen Aufgabenbereich des Schornsteinfegers hinausgehen.
Was ändert sich für Sie? - Wichtig für alle Hausbesitzer: Für Sie ändert sich zunächst gar nichts. Sie müssen keine Sorge haben, dass sich künftig niemand mehr um die Sicherheit in Ihren vier Wänden kümmert. Die hoheitlichen Aufgaben bleiben für den Bezirksschornsteinfegermeister weiter bestehen. Dies sind alle sicherheitsrelevanten Kontrollfunktionen.
- Ab sofort können Sie einen ausländischen, gleichhoch qualifizierten und registrierten Schornsteinfegermeisterbetrieb mit den Kehr- und Überprüfungstätigkeiten beauftragen. Ab 2013 stehen Ihnen hierfür auch alle inländischen Schornsteinfegermeister zur Verfügung. Sie sind dann verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass die in der Kehr- und Überprüfungsordnung vorgeschriebenen Termine eingehalten werden. Sie müssen mir anschließend die Durchführung der Arbeiten fristgerecht dokumentieren. Ich bin also weiterhin dafür verantwortlich, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden. Nur ausführen darf Sie dann ein anderer Schornsteinfegermeisterbetrieb.
- Waren Sie mit meiner Arbeit, meiner Beratung und meinem Service in der Vergangenheit zufrieden und möchten Sie, dass ich alles Wichtige und Notwendige weiterhin für Sie erledige, läuft alles "normal" weiter. Wenn alles so bleibt, sparen Sie sich nicht nur viel bürokratischen Aufwand, es hat noch zahlreiche weitere Vorteile: Sie kennen mich als neutralen Partner, ich kenne Sie und Ihre Anlage- und habe für Sie in Zukunft noch weitaus mehr Serviceangebote für Sie.
- Neben den bisherigen Tätigkeiten wie Kehren, Messen und Überprüfen kann ich Ihnen als Ihr Schornsteinfeger ab sofort ein deutlich breiteres Leistungsspektrum anbieten als bisher. Dies können Leistungen im Bereich der Energieberatungen wie z.B. der Erstellung von Energieausweisen, der Durchführung des Heizungs-Checks oder aber auch der Beseitigung von Mängeln rund um die Feuerungsanlage sein. Freier Wettbewerb und neutrale Überwachung schließen sich nicht generell aus. Damit keine Interessenkonflikte entstehen, wird weiterhin darauf geachtet, dass z.B. Wartungen und gesetzliche Überprüfungsmessungen nicht durch den gleichen Betrieb durchgeführt werden dürfen.
- Im Rahmen der Feuerstättenschau, die auch in Zukunft von Ihrem zuständigen Schornsteinfeger durchgeführt wird und zweimal in sieben Jahren erfolgt, erhalten Sie einen so genannten Feuerstättenbescheid. In diesem informiere ich Sie darüber, welche Arbeiten (Kehrungen, Messungen, Überprüfungen) in welchem Zeitraum und wie oft durchgeführt werden müssen.
Auf die neutrale Beratung durch Ihren Schornsteinfeger können Sie weiterhin vertrauen. Der Schornsteinfeger kennt Ihr Gebäude und Ihre Heizungsanlage seit vielen Jahren und kann Sie in allen Energiefragen unabhängig und fachkompetent beraten.
Haben Sie Fragen zum neuen Gesetz?
Rufen Sie mich einfach an! Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid Einige erhalten ihn per Post, andere direkt aus den Händen ihres Schornsteinfegers: den Feuerstättenbescheid. Wir haben hier die wichtigsten allgemeinen Fragen rund um dieses Dokument zusammengestellt. Erläuterungen und Hintergrundinformationen zur aktuellen Gesetzeslage finden Sie am Textende. 1. Was ist ein Feuerstättenbescheid? Der Feuerstättenbescheid führt alle Schornsteinfegerarbeiten auf, die an Ihrer Feuerungsanlage durchzuführen sind. Gemeint sind damit z.B. Gas- und Ölheizungsanlagen, Kamin- und Kachelöfen, offene Kamine, Heizungsanlagen für feste Brennstoffe wie Scheitholz, Holzpellets oder Hackschnitzel usw. einschließlich ihrer Abgasanlage. 2. Was steht im Feuerstättenbescheid? In der Regel enthält der Bescheid folgende Informationen: - Auflistung der vorhandenen Feuerstätten und der zugehörigen Abgasanlagen (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück) - die daran durchzuführenden Arbeiten - der Zeitraum, in dem sie erledigt werden müssen - die geltende Rechtsgrundlage (z.B. KÜO, 1. BImSchV). Vereinfacht gesagt: Hier steht, was bis wann an Ihrer Feuerungsanlage erledigt werden muss. 3. Wann kommt der Feuerstättenbescheid? Wann Sie Ihren Feuerstättenbescheid erhalten, kann unterschiedlich sein. Er muss dem Hauseigentümer allerdings bis zum 31.12.2012 vorliegen. Sollte bis zum 31.12.2012 keine Feuerstättenschau mehr durchzuführen sein, erstellen die Bezirksschornsteinfegermeister den Feuerstättenbescheid auf Grundlage der Kehrbuchdaten, übersenden ihn per Post oder übergeben ihn den Hauseigentümern persönlich. 4. Was kostet der Bescheid? Die Ausstellung des Feuerstättenbescheids kann je nach Anzahl der Feuerstätten zwischen 10,10 und bis zu 40 Euro kosten. 5. Was muss ich mit dem Feuerstättenbescheid machen? Sie sollten den Feuerstättenbescheid in jedem Fall aufbewahren. Er enthält wichtige Informationen für Sie als Eigentümer und dient Ihrer Sicherheit. Der Feuerstättenbescheid beschreibt alle notwendigen Aufgaben an Ihrer Feuerungsanlage und soll damit sicherstellen, dass grundlegende Brandschutz- und Sicherheitsstandards eingehalten werden. Ab 2013 haben Sie die Möglichkeit, für bestimmte Aufgaben – Messen, Kehren, Reinigen – einen dafür zugelassenen Schornsteinfeger zu beauftragen. Auch dazu benötigen Sie die Informationen des Feuerstättenbescheids. Bereits jetzt können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Schornsteinfeger aus den EU-Nachbarländern und der Schweiz beauftragen. Falls Sie künftig einen anderen zugelassenen Schornsteinfeger beauftragen, muss dieser die fach- und fristgerechte Durchführung auf einem gesonderten Formblatt nachweisen. Dieses Formblatt übergeben oder senden Sie ausgefüllt (innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Tag der festgesetzten Frist) an den Bezirksschornsteinfegermeister. Tipp: Im eigenen Interesse sollten bzw. dürfen Sie nur entsprechend qualifizierte und zugelassene Schornsteinfeger auswählen. Eine entsprechende Übersicht finden Sie unter www.bafa.de in der Rubrik Weitere Aufgaben / Schornsteinfegerregister im Internet. 6. Was passiert, wenn ich Termine versäume? Aktuell übernimmt der Bezirksschornsteinfegermeister für Sie die komplette Betreuung: Er koordiniert die Terminübersicht sowie alle anfallenden Arbeiten und dokumentiert die Ergebnisse im Kehrbuch. Sollten Sie bestimmte Aufgaben an einen anderen Schornsteinfeger übertragen übernehmen Sie als Eigentümer die Verantwortung. Bereits aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen ist es daher wichtig, dass alle Arbeiten fach- und fristgerecht ausgeführt werden. Außerdem könnten Mängel an Ihrer Anlage, die nicht entdeckt oder behoben werden, zu gefährlichen Situationen führen. Erhöhte Schadstoffkonzentrationen in den Abgasen beispielsweise belasten Ihre Gesundheit, schaden der Umwelt und kosten Sie am Ende mehr Geld. Grundsätzlich gilt: Wenn die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten nicht oder zu spät durchgeführt bzw. nachgewiesen werden, ist der Bezirksschornsteinfegermeister dazu verpflichtet, den Vorfall der zuständigen Behörde zu melden. Diese stellt dann einen Zweitbescheid aus. Sollte dieser ebenfalls nicht umgesetzt werden, kommt es zu einer Ersatzvornahme - das heißt, dass die Behörde die Schornsteinfegerarbeiten im Vollstreckungsverfahren durchführen lässt. Tipp: Achten Sie also im eigenen Interesse erstens auf die fachliche Qualifizierung eines von Ihnen beauftragten Schornsteinfegerbetriebes und zweitens auf die fristgerechte Durchführung. Wichtig ist auch der entsprechende Nachweis. Das ausgefüllte Formblatt sollte termingerecht bei Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister vorliegen. Stand:28.03.2011 Elektroheizung fast nie empfehlenswert - Energieberatung der Verbraucherzentrale warnt vor Kostenexplosion
Mit Beginn der Heizsaison taucht sie wieder überall in den Werbeblöcken auf: die Elektroheizung. Die Anbieter versprechen niedrige Heizkosten, hohen Komfort und ein gutes Gewissen dank CO2-Reduktion. Die Verbraucherzentrale, warnt jedoch vor bösen Überraschungen.
„Statt zu sparen treibt eine Stromheizung die Energiekosten oft in ungeahnte Höhen, besonders, wenn das Haus schlecht gedämmt ist“, erklärt die Verbraucherzentrale. Immer wieder, so die Energieexperten, sitzen ihnen in der Beratung Verbraucher gegenüber, die sich ihre astronomische Stromrechnung nicht erklären können. Besonders ineffizient und damit teuer sind Heizungen, die tagsüber Strom verbrauchen, beispielsweise die derzeit massiv beworbenen Infrarot-Flächenheizungen. Im Gegensatz zum etwas günstigeren Nachstrom kostet Strom tagsüber nämlich durchschnittlich 22 Cent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: Für Gas oder Öl fallen pro Kilowattstunde gerade einmal sieben bis acht und für Holzpellets fünf Cent an (Nachtstrom: circa 13 Ct/kWh). Die Energiekosten einer Elektroheizung sind also rund doppelt so hoch wie bei anderen Energieträgern. Da sind die Einsparungen, die Anbieter aufgrund vergleichsweise niedriger Investitionskosten versprechen, in kürzester Zeit wieder aufgezehrt. Und auch für den Klimaschutz ist die Elektroheizung nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Gewinn: „Nur, wenn der Strom ausschließlich über einen reinen Ökostromtarif bezogen wird, können die Emissionen gesenkt werden“, erklären die Experten. Andernfalls verursacht Heizen mit Strom wegen der Verluste bei Stromerzeugung und -transport sogar höhere CO2-Emissionen als andere Energieträger. Verbraucher, die eine größere Investition planten, sollten sich deshalb unbedingt anbieterunabhängigen Rat suchen, z.B. in der Verbraucherzentrale oder beim zuständigen Schornsteinfeger. „Bei einer neutralen Bewertung der individuellen Situation wird meist schnell klar, welches Heizsystem für den jeweiligen Verbraucher das beste ist.“ Stand: 08.10.2011
Energieausweis hilft verdeckte Kosten zu vermeiden Die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende wird auch den Trend zu energiesparenden Immobilien verstärken. Zu Recht, denn Wohnungen und Häuser mit einer guten Energiebilanz schützen die Eigentümer und Mieter vor steigenden Nebenkosten und bieten meist auch einen überdurchschnittlichen Wohnkomfort. "Zukünftige Hausbesitzer sollten einen genauen Blick auf den energetischen Zustand des Hauses werfen. Immerhin verbrauchen deutsche Haushalte die meiste Energie für die Heizung: Rund 87 Prozent der von Haushalten insgesamt benötigten Endenergie entfallen auf die Erzeugung von Wärme". Schlecht gedämmte Wände und Dächer sowie alte Fenster können dann schnell zu hohen Energiekosten führen. Der Energieausweis nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Das Herzstück des Energieausweises ist eine Farbskala von grün bis rot. Sie zeigt, wie viel Energie in diesem Gebäude im Durchschnitt für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Liegt der angezeigte Wert des Gebäudes im grünen Bereich, verbraucht es wenig Energie für die Wärmeerzeugung. Liegt er dagegen im roten Bereich, werden die Energiekosten bei durchschnittlichem Heizverhalten hoch ausfallen. Für Käufer von Immobilien ist neben der Farbskala der Blick in die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis besonders wichtig. Diese individuellen Maßnahmen zeigen, wie hoch der Sanierungsbedarf ist und welche Kosten eventuell in den nächsten Jahren auf den neuen Besitzer zukommen. Bei einem Neubau oder einem energetisch sanierten Gebäude gibt es keine Empfehlungen. Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren und wird durch die Heizkostenabrechnungen bestimmt. Bei der Ausstellung eines Bedarfsausweises nimmt der Fachmann dagegen die baulichen Bestandteile eines Gebäudes genau unter die Lupe. "Die dena empfiehlt für Wohngebäude den bedarfsbasierten Energieausweis. Dieser Ausweis analysiert den Zustand des Hauses und nicht das Verhalten der Bewohner wie der Verbrauchsausweis. Ob jemand viel oder wenig heizt, spielt beim Bedarfsausweis keine Rolle".
Seit 2008 besteht in Deutschland die Energieausweispflicht für Wohnhäuser. Eigentümer, die eine Wohnung oder ein Haus vermieten, verkaufen oder verpachten, müssen potenziellen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Wenn Sie weitere FGragen zum Energieausweis haben, sprechen Sie mich an. Stand.28.07.2011 Überalterte Heizungen in deutschen Kellern Über 20 Jahre alt sind laut einer aktuellen Studie des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks 25 Prozent der Ölheizungen (1,4 Mio.) und 16 Prozent der Gasheizungen (1,5 Mio.). „Obwohl noch funktionstüchtig, laufen diese überalterten Heizungen aufgrund schlechter Nutzungsgrade sehr ineffizient. Durch die Investition in ein neues, modernes Heizungssystem könnten die Betreiber ihre Heizkosten erheblich senken", sagt Martin Pfränger, Projektleiter der Interpellets 2011. „Durch Einsatz eines Heizsystems, das mit einem erneuerbaren Energieträger wie beispielsweise Holzpellets betrieben wird, wären die Heizungsbesitzer darüber hinaus auch geringeren Preisschwankungen für den Brennstoff ausgesetzt, als bei fossilen Feuerungen. Gleichzeitig senkten sie den Kohlendioxid- Ausstoß im Vergleich zu ihrer alten Heizung drastisch", so Pfränger weiter. Laut Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. (BDH) befinden sich derzeit nur 13 Prozent der Heizungen in Deutschland auf dem Stand der Technik – und das, obwohl rund 85 Prozent des Energieverbrauchs zur Beheizung und Trinkwassererwärmung von Wohngebäuden benötigt werden. Durch den Austausch in eine neue, effizienter arbeitende Heizung könnte der Energieverbrauch und damit verbunden auch die Heizkosten laut BDH um 30 Prozent und mehr gesenkt werden. Aber nur 3 Prozent aller Deutschen modernisieren ihre Heizung pro Jahr – obwohl die Öl- und Gaspreise kontinuierlich steigen. So rechnet die Energieagentur Nordrhein-Westfalen alleine für den Winter 2010/2011 mit durchschnittlich 20 Prozent höheren Heizenergiekosten als im langjährigen Mittel. Anstatt die Heizkosten durch den Austausch der Heizung langfristig zu senken, sucht der Großteil der Bevölkerung der Umfrage eines Immobilienportals zufolge nach kurzfristigen Ausweichlösungen: 43 Prozent der Bevölkerung heizen nur noch einzelne Räume, 20 Prozent drehen die Heizung herunter und ziehen sich stattdessen wärmer an.
Stand:20.07.2011 Pelletsöfen stark im Kommen Kaminöfen, die mit Holzpellets betrieben werden, machen rund 10 Prozent aller installierten Pelletsanlagen in Deutschland aus - laut Deutschem Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV) geschätzte 14.000 gegen Ende des Jahres. Rund 700.000 Pelletsöfen hingegen sind in Italien bereits installiert. Pelletsöfen sind in immer mehr deutschen Haushalten installiert. In verschiedenen Designs passen sich Pelletsöfen allen Wünschen an, sowohl im Aussehen als auch in der Funktion: Sie erwärmen das Brauchwasser und unterstützen die Zentralheizung in der Übergangszeit oder heizen lediglich einzelne Zimmer. Die Variante der luftgeführten Pelletsöfen liefert behaglich lodernde Flammen und ist dabei leicht zu bedienen – eine Alternative zu Kaminen und Kachelöfen. Vollautomatisch transportiert eine Förderschnecke die Holzpellets aus einem integrierten Vorratsbehälter in den Verbrennungsraum. Dort werden die Pellets elektrisch gezündet. Wie viel Menge an Holzpellets verbrannt wird, lässt sich über die gewünschte Heizleistung beziehungsweise die Raumtemperatur regeln. Hochwertige Pelletsöfen haben eine digital-elektronische Überwachung, die das optimale Verhältnis von Verbrennungsluft, Pelletsmenge und Betriebstemperatur steuert. Auch zum Beheizen ganzer Gebäude sind Pelletsöfen in der Lage: Mit so genannten Wassertaschen ausgerüstet, in denen ein Wärmetauscher steckt. Durch diesen zirkuliert Heizungswasser. Das Pelletsfeuer erhitzt das Wasser und angeschlossen an das Heiz- und Warmwassersystem erwärmt der Ofen weitere Räume im Haus und auch das Brauchwasser. Ein separater Keller- oder Heizungsraum wird für diese Art der Heizung nicht benötigt. Vor allem in sanierten Gebäuden, die dem Standard eines Niedrigenergiehauses entsprechen, reicht der Pelletsofen als Heizgerät aus – ebenso in neugebauten Passivhäusern.
Die Hersteller bieten Pelletsöfen an, die zwischen 60 und 95 Prozent ihrer Leistung zum Aufwärmen des Wassers einsetzen. Den Rest strahlt der Ofen als Abwärme ab. Weil er das auch im Sommer macht, bietet sich die Kombination mit einer Solaranlage an. Deren Flach- oder Röhrenkollektoren heizen im Sommer das Trinkwasser auf und unterstützen den Pelletsofen im Frühjahr und Herbst beim Heizen. Sowohl Pelletsofen als auch Solaranlage liefern ihre Energie dann in einen Pufferspeicher. Staatliche Fördergelder gibt es – neben den größeren Pelletskesseln –, auch für Pelletsöfen. In Deutschland gibt es das „Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für Pelletsöfen mit Wassertasche beträgt der Mindestfördersatz 1.000 Euro. Seit 1. Juli 2009 gibt es für luftgeführte Pelletsöfen von 5 bis 100 kW pauschal 500 Euro Fördergeld – grundsätzlich allerdings höchstens 20 Prozent der Nettoinvestitionskosten.
Die Kombination mit einer Solaranlage wird zusätzlich gefördert. Stand:10.08.2009 Deutscher Bundestag verabschiedet Novelle der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sollen in Zukunft strengere Umweltauflagen gelten. Mit der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung werden die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, zum ersten Mal seit mehr als 20 Jahren an die technische Weiterentwicklung bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst. Für Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe wie Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen sollen demnach in Zukunft strengere Umweltauflagen in Form von Emissionsgrenzwerten gelten. Außerdem werden Mindestwirkungsgrade verlangt. Nach einhelliger Meinung soll sich dadurch der heutige Ausstoß von 24.000 Tonnen jährlich bis zum Jahr 2025 halbieren."
Lange Übergangsfristen sorgen für Investitionssicherheit
Die Einführung der sehr anspruchsvollen Anforderungen erfolgt ab Inkrafttreten der Verordnung in zwei Stufen. Die Einhaltung dieser neuen Anforderungen wird in einer Typprüfung in dafür vorgesehenen Prüfstellen überprüft. Kontrollmessungen beim Betreiber der Feuerstätte sind dagegen nicht vorgesehen.
Für die Einhaltung der Anforderungen bei bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen sind lange Übergangsfristen vorgesehen, die schrittweise ab 2014 gelten sollen. Einzelraumfeuerungen, die die für sie jeweils vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit einer geeigneten Emissionsminderungs-Maßnahme, z.B. einem Filter, ausgerüstet oder ausgetauscht werden.
Ausgenommen von einer Austausch- bzw. Nachrüstungspflicht sind Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine sowie Öfen, die vor 1950 errichtet wurden. Auch wenn für eine bestehende Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe eine entsprechende Herstellerbescheinigung vorliegt oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte für Staub von 150 mg/m3 und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m3 nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb weiterhin möglich.
Generell befreit von der Einhaltung von Grenzwerten sind zudem auch Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt. Somit sind die umwelt- und gesundheitspolitischen Ziele auf eine sozialverträgliche Weise erreicht worden.
Betroffen von einer Nachrüstung oder einem möglichen Austausch sind somit ältere Geräte, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und lediglich als Zusatzheizung dienen. Maßgeblich ist hierbei das Herstellungsjahr. Für Öfen, die 1974 oder noch früher hergestellt worden sind, gilt der 31.12.2014 als Stichtag. Diese Modelle sind dann mindestens 40 Jahre alt. Es folgen in drei weiteren Schritten: Bis zum Jahresende 2017 die Prüfreihen von 1975 bis 1984, zum Ende des Jahres 2020 die Jahre 1985 bis 1994 und zu Ende 2024 alle Geräte ab 1995 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung.
Abschließend steht jetzt noch die Entscheidung des Bundesrates aus. Stand: 07.07.2009 Staatshilfe für Heizungsmodernisierung Öl-Brennwertanlage mit Solar erhält hohe Förderprämie Rund 1,7 Millionen Ölheizungen in der Bundesrepublik werden seit mehr als 18 Jahren betrieben. Weil diese Anlagen deutlich zu viel Energie verbrauchen, sollten ihre Besitzer jetzt eine Heizungsmodernisierung angehen und auf effiziente Öl-Brennwerttechnik mit Solar umstellen. Denn selten war die staatliche Förderung für den Austausch eines veralteten Heizkessels gegen ein sparsames Öl-Brennwertgerät mit Solarunterstützung so günstig wie in diesem Jahr: Auf insgesamt rund 2800 Euro summiert sich die Staatshilfe. Staatliche Fördermittel für eine Heizungsmodernisierung fließen im Rahmen des Marktanreizprogramms für die Nutzung erneuerbarer Energien (MAP) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie über das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren" der KfW-Bankengruppe.
Marktanreizprogramm bezuschusst Öl-Brennwerttechnik mit Solar Wird ein konventioneller Heizkessel durch ein Öl-Brennwertgerät ersetzt und gleichzeitig eine beispielsweise zwölf Quadratmeter große Solaranlage für Warmwasser und Heizung eingebunden, beträgt die staatliche Fördersumme aus dem MAP insgesamt 2260 Euro. Der Betrag teilt sich auf in: 1260 Euro Solarzuschuss, 750 Euro Bonus für das Öl-Brennwertgerät, 200 Euro für die Installation einer besonders effizienten Umwälzpumpe und 50 Euro für eine hoch effiziente Solarpumpe. Zusätzlich können bis zu 1200 Euro der handwerklichen Lohn- und Fahrtkosten direkt von der individuellen Steuerschuld abgezogen werden; im Beispiel sind etwa 500 Euro absetzbar. Damit addiert sich die Fördersumme auf insgesamt rund 2800 Euro. Die gesamten Investitionskosten für eine solche Anlage betragen je nach örtlichen Gegebenheiten zwischen 15000 und 18000 Euro. Damit kann eine Energieeinsparung von bis zu 40 Prozent erzielt werden.
KfW unterstützt Brennwerttechnik mit Zuschuss oder Kredit
Wer keine Solaranlage einbinden kann, geht trotzdem nicht leer aus. Die KfW bezuschusst den Einsatz von Brennwerttechnik bei Heizungserneuerungen mit fünf Prozent der Investitionskosten. Bei Kosten von durchschnittlich rund 8000 Euro für einen neuen Öl-Brennwertkessel einschließlich Installation werden mithin 400 Euro erstattet. Alternativ kann die neue Öl-Brennwertanlage auch mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit finanziert werden.
Unter www.oelheizung.info erfahren Modernisierungsinteressenten, welche Förderprogramme für ihr konkretes Objekt infrage kommen. Berücksichtigt werden auch potenzielle Programme der Bundesländer und Kommunen. Sachsen zum Beispiel hat soeben eine „Abwrackprämie" für Altkessel eingeführt: Der Austausch einer alten Heizung gegen Brennwerttechnik wird von der Landesregierung mit 1250 Euro bezuschusst. Stand: 03.07.2009 Wärme aus Biomasse: Holz stellt knapp 80 Prozent der erneuerbaren Energien in Deutschland Feste Biomasse in Form von Holz macht heute knapp 80 % der erneuerbaren Energien aus, die in Deutschland zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden. Die restlichen 20 % verteilen sich auf Pflanzenöl (5,0), Biogas (3,8) und Bio-Abfälle (5,4) sowie die Solar- (4,1) und Geothermie (2,6). Holz wird dabei überwiegend - zu 81 % - von den Privathaushalten genutzt; weitere 16 % benötigt die Industrie, die übrigen drei % kommen in Heizkraftwerken zum Einsatz.
Feste Biomasse in Form von Holz macht heute knapp 80 Prozent der erneuerbaren Energien aus, die in Deutschland zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden. "Den größten Anteil der Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien", so Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., "stellt feste Biomasse, die überwiegend als Scheitholz in den Kaminen und Öfen der Privathaushalte verbrannt wird. Insgesamt wurden im Jahr 2007 durch den Einsatz von Biomasse rund 20 Mio. Tonnen CO2 eingespart, sodass Holzheizungen einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Treibhausgasen geleistet haben." Das größte Solarkraftwerk der Welt ist fast überall in der Nähe Bei wolkenlosem Himmel fallen auf jeden Quadratmeter Erdoberfläche bis zu 1.000 Watt Sonnenenergie. Diese wird von den Pflanzen und Bäumen zwar nur zu einem geringen Teil in Biomasse umgewandelt und gespeichert. Das summiert sich aber auf stattliche 170 Mrd. Tonnen jährlich - und entspricht immerhin dem 25-fachen Energieäquivalent der jährlich geförderten Erdölmenge. Insofern kann der Wald als das größte Solarkraftwerk der Welt bezeichnet werden. Holz ist dabei nicht nur die älteste, sondern gleichzeitig eine der zukunftsträchtigsten Energiequellen des Menschen. Denn bei der Verbrennung von Holz wird immer nur soviel CO2 freigesetzt wie der Baum zuvor während seines Wachstums gebunden hat. Und da die Holzgewinnung meist in regionaler Nähe zu den Verbrauchern stattfindet, kommen auch die kurzen Transportwege der Gesamtenergiebilanz zugute. Hinzu kommt, dass es vom einstigen Lagerfeuer bis zur modernen Holzheizung ein langer Weg war und eine stetige Verbesserung der Verbrennungstechnik stattgefunden hat. Dank der Fortschritte in der Anlagentechnik können moderne Holzheizsysteme heute aus der gleichen Menge Holz ein Vielfaches an Nutzenergie gewinnen. Mit offenen Kaminen, deren Energieausbeute bei lediglich 20 Prozent liegt, haben daher moderne Feuerstätten, die mit einem Wirkungsgrad von 75 Prozent und mehr arbeiten, nur noch den Brennstoff gemeinsam. Stand: 14.05.2009 1.000 Euro Zuschuss für Pellet-Einzelofens nur bis zum 30. Juni 2009 Wer die Vorteile einer modernen Heizung und eines preisgünstigen Brennstoffes miteinander kombinieren möchte, liegt mit einem Pellet-Einzelofen goldrichtig. Das Gerät kann einen einzelnen Raum - beispielsweise das Wohnzimmer - beheizen und gleichzeitig, bei entsprechender Ausstattung, die Warmwasserversorgung übernehmen. Auf diese Weise verbindet sich der Komfort einer Zentralheizung mit dem besonderen Ambiente eines Kaminofens. Denn auch ein Pelletofen erfreut seine Besitzer mit dem faszinierenden Spiel der Flammen und gibt neben der Konvektionswärme die als besonders angenehm und wohltuend empfundene Strahlungswärme ab. Noch bis zum 30. Juni 2009 werden daher luftgeführte Pelletöfen von 5 bis unter 8 kW Nennwärmeleistung mit 500 Euro und größere Öfen ab 8 kW Nennwärmeleistung mit 1.000 Euro bezuschusst; grundsätzlich allerdings nur bis zur Höchstgrenze von 20 Prozent der Netto-Investitionskosten. Ab 1. Juli 2009 wird der Förderbetrag dann auf pauschal 500 Euro begrenzt. Wer jetzt keine Zeit verliert, kann also noch den vollen Betrag kassieren und sich schon auf den nächsten Winter freuen. Denn auf diese Weise lässt sich - mit staatlicher Unterstützung - richtig Geld sparen. Schließlich sind Holzpellets nach wie vor wesentlich günstiger als Öl oder Gas. Stand:21.04.2009 Ein wesentliches Element der Energiespar- bzw. Energieeffizienzpolitik sowie der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung ist die Energieeinsparverordnung. Die Bundesregierung hat am 18. März 2009 die von den Bundesministern für Wirtschaft und Technologie und für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegte Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung beschlossen und dabei die vom Bundesrat geforderten Änderungen übernommen. Die Änderungsverordnung kann damit im Herbst 2009 in Kraft treten. Mit der Energieeinsparverordnung 2009 setzt die Bundesregierung für den Gebäudebereich die bei der Kabinettklausur in Meseberg beschlossenen Eckpunkte für ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm in die Tat um. Kernelemente der Neuregelungen: - Die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten und wesentliche Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent.
- Die Dämmung ungedämmter begehbarer Geschossdecken bis Ende 2011.
- Die schrittweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen in bestimmten Gebäuden ab dem Jahr 2020 (abhängig insbesondere von der Größe des Gebäudes bzw. der Zahl der Wohneinheiten und der Dämmqualität des Gebäudes), wobei diese Pflicht aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nur eingeschränkt gilt. Sie entsteht beispielsweise nicht, wenn andere öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen oder die erforderlichen Aufwendungen für die Außerbetriebnahme und den Einbau einer neuen Heizung auch bei Inanspruchnahme möglicher Fördermittel nicht innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können.
- Die Stärkung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung mit Hilfe von privaten Unternehmererklärungen, mit denen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Modernisierung von Gebäuden bestätigt wird, Sichtkontrollen der Bezirksschornsteinfegermeister zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei heizungstechnischen Anlagen und bundeseinheitlichen Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen zentrale Energieeinsparbestimmungen.
- Anreize für den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien. Der aus erneuerbaren Energien gewonnene Strom kann vom rechnerischen Energiebedarf von Gebäuden abgezogen werden. Gleichzeitig werden Primärenergiefaktoren für flüssige und gasförmige Biomasse aufgenommen, die sich - soweit die Biomasse in räumlicher Nähe zum Gebäude erzeugt wird - entsprechend günstig auf die energetischen Berechnungen für das jeweilige Gebäude auswirken.
Die Neuregelungen sind zentrale Elemente der Energiespar- und Klimapolitik der Bundesregierung. Dem Gebäudesektor kommt bei dem Bestreben, Energie einzusparen, eine ganz erhebliche Bedeutung zu. Gebäude haben mit mehr als 40% einen erheblichen Anteil am gesamten Energieverbrauch. Ziel ist es daher, bei der Neuerrichtung Gebäude mit möglichst sparsamer Energiebilanz zu erstellen und im Gebäudebestand die Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu mobilisieren. Alle Neuregelungen in der Energieeinsparverordnung 2009 berücksichtigen dabei den Grundsatz der wirtschaftlichen Vertretbarkeit. Wie auch bereits von der Bundesregierung in Meseberg beschlossen, werden die Vorgaben der Energieeinsparverordnung im Jahr 2012 erneut auf den Prüfstand gestellt mit dem Ziel, unter Beachtung des technisch Machbaren und wirtschaftlich Vertretbaren die energetischen Anforderungen nochmals anzuheben. Stand:20.03.2009 Luftgeführte Pelletöfen: Jetzt noch Förderung einstreichen Auf die sich ändernde Förderung für Pelletöfen weist die Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft EFA hin. Für so genannte Warmluftgeräte beträgt die Förderung ab 1. März 2009 36 € je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 500 €. Dies gilt bei Pelletöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 8 kW, ab 8 kW sind es 1.000 €. Ab dem 1. Juli 2009 – maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA – beträgt die Förderung für Pelletöfen von 5 bis 100 kW nur noch 500 € je Anlage. Durch die Absenkung von 8 kW auf 5 kW Mindestnennwärme- leistung können auch Feuerstätten mit kleiner Leistung bezuschusst werden. Diese Regelung spielt vor allem für moderne, gut gedämmte Gebäude eine Rolle. Da hier der Wärmebedarf insgesamt geringer ist, wird auch kein Kaminofen mit hoher Leistung benötigt.
Mit Pellets zu beheizende Kaminöfen ergänzen häufig die zentrale Wärmeversorgung und helfen, fossile Brennstoffe zu sparen. Hier ist jedoch wünschenswert, nur hochwertige Feuerstätten einzu- setzen. Eine gute Orientierung bietet in diesem Zusammenhang das EFA-Qualitätssiegel. Mit ihm garantieren die Hersteller, die sich in der EFA zusammengeschlossen haben, dass ihre Produkte selbst verschärfte Grenzwerte einhalten. Die intensiven Prüfungen zur Erlangung des Gütezeichens stellen sicher, dass Sicherheit mit Komfort und mit effizientem Brennstoffeinsatz einhergeht.
Das EFA-Qualitätssiegel steht also für ausgereifte Produkte, die zudem die Werte der neuen BImSchV einhalten. Kamin- und Kachelöfen, die ein solches Zeichen tragen, entsprechen in allen wichtigen Punkten dem derzeitigen Stand der Technik – sie erfüllen heute schon die Anforderungen von morgen. Stand: 10.03.2009 Holz effizient verbrennen | Ausreichende Luftzufuhr, trockenes Holz und optimierte Randbedingungen sind entscheidend für den einwandfreien Betrieb von Festbrennstoffkesseln. | Die Luftzufuhr ist bei Festbrennstoffkesseln mit entscheidend für die effiziente Verbrennung. Beim unteren Abbrand wird die Primärluft von oben durch den Brennstoff zu der untersten Holzlage geführt. Quelle: Buderus Festbrennstoffkessel sind umweltschonende Wärmeerzeuger, die mit nachwachsenden Rohstoffen – in der Regel Holz – betrieben werden. Die Effizienz der Anlage hängt nicht alleine von der Holzqualität, sondern auch von der richtigen Luftzufuhr ab. Beim Verbrennen der sehr gasreichen Holzbrennstoffe in Festbrennstoffkesseln verbrennt primär das aus dem Holz austretende Holzgas, erst dann die zurückbleibenden festen Bestandteile. Deshalb teilen moderne Anlagen die Versorgung mit der nötigen Luftmenge und unterscheiden in Primär- und Sekundärluft. Die Primärluft beeinflusst die Leistung, während die Sekundärluft sich auf die Feuerungsqualität und damit auf die Emissionen auswirkt. Je nach Abbrandart und spezifischer Kesselkonstruktion wird die Verbrennungsluft unterschiedlich zugeführt. Bei Kesseln wie dem Logano S151, S231 oder S241 von Buderus, einer Marke der Bosch Thermotechnik, erfolgt die Verbrennung im unteren Bereich. In diesem Fall brennt die Flamme nach unten oder hinten. Die Verbrennungsluft bei diesen Kesseln wird von oben durch den Brennstoff zur untersten Holzlage geführt, dabei vergast ausschließlich das im Glutbett liegende Holz. Deshalb ist ein angemessenes Glutbett wichtig für die Verbrennungsleistung und geringe Emissionen. Bei Kesseln mit oberem Abbrand strömt die Verbrennungsluft von unten ein. Weil jedes Feuer – ohne äußere Beeinflussungen – grundsätzlich von unten nach oben brennt, lässt sich der Abbrand bei solchen Kesseln nicht so exakt regulieren. Dadurch können höhere Abgastemperaturen und Emissionswerte entstehen. Weitere Faktoren spielen eine Rolle, damit Festbrennstoffkessel einwandfrei funktionieren und das Holzgas effizient verbrennt: Der Förderdruck für die Zuführung der Primärluft, die Feuchtigkeit des Holzes, die Rücklauftemperatur zum Kessel sowie Güte und Abmessungen des Brennstoffs. Der Förderdruck, der durch die Abgasanlage erzeugt wird, ist entscheidend für die Zuführung der Primärluft. Bei modernen Festbrennstoffkesseln wird die Erzeugung des benötigten Förderdrucks zusätzlich durch ein Abgasgebläse unterstützt. Damit es nicht zu erhöhten Rückständen und Verteerungen kommt, sollte das Holz nicht zu feucht sein. Ansonsten bildet sich – ebenso wie bei einer zu niedrigen Rücklauftemperatur – Schwitzwasser und die Verbrennungstemperatur sinkt, so dass eine vollständige Verbrennung verhindert wird. Entscheidend für eine optimale Verbrennung ist zudem die Abmessung der Holzscheite: Sind diese zu lang, rutscht der Brennstoff nicht rechtzeitig nach. Es kommt zu einem Hohlbrand –die Ausgasung verzögert sich, die Leistung sinkt und es können keine optimalen Verbrennungsergebnisse erreicht werden. Quelle: Buderus Stand: 24.022008 Nachwachsender Rohstoff: Holzvorräte weisen positive Bilanz aus Trotz steigender Nutzung weisen die Holzvorräte in deutschen Wäldern eine positive Bilanz aus. Über einen längeren Zeitraum betrachtet – so ein Ergebnis der zweiten Bundeswaldinventur – wurden zwischen 1987 und 2002 durchschnittlich 49,7 Mio. Festmeter Holz geerntet, während pro Jahr knapp 70 Mio. Festmeter nachgewachsen sind. Damit übertrifft der Zuwachs der Holzvorräte den Einschlag um rund 40 Prozent. Während des Vergleichszeitraums wuchsen hierzulande aber nicht nur die Holzvorräte auf 3,4 Mrd. m³ an – auch die Waldfläche nahm jährlich um 3.500 Hektar zu. Insgesamt ist heute fast ein Drittel der Staatsfläche damit bedeckt. Damit verfügt Deutschland über den größten Holzbestand Europas, noch vor Frankreich und Schweden, die flächenmäßig beide wesentlich größer als die Bundesrepublik sind.
Nicht zuletzt bedeutet dies auch ein gewaltiges Potenzial zur Bindung von Kohlendioxid (CO2). Nach vorsichtigen Schätzungen sind in deutschen Wäldern knapp 10 Mrd. Tonnen CO2 gebunden. Und so lange der Wald bewirtschaftet wird und Bäume nachwachsen, wird dort auch weiterhin Kohlenstoff gebunden.
Wer also demkt, heizen mit Holz würde dem deutschen Wald oder dem Klima Schaden zufügen, so der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., der irrt. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Jedes Kilogramm Brennholz, das verbrannt wird, verhindert dauerhaft, dass zusätzliches Kohlendioxid freigesetzt wird – und zwar in jedem Winter aufs Neue.
Das bei der Verbrennung von Holz freigesetzte Kohlendioxid ist Teil eines natürlichen Kreislaufs, der auch dann stattfindet, wenn ein Baum im Wald verrottet. Somit dienen Kaminöfen, Kachelöfen, Pellet-Feuerungen und Heizkamine nicht nur der notwendigen Durchforstung der deutschen Wälder. Sie tragen auch langfristig zu einer ausgeglichenen Klimabilanz bei. Stand: 13.02.2009 Umfrage: Holz und Sonne halten Einzug in die Heizungskeller - Eigentümer mit erneuerbaren Energien zufrieden Heizen mit erneuerbaren Energien wird bei Deutschlands Hauseigentümern immer beliebter. Dies geht aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) hervor. Besonders das Heizen mit Holz erfreut sich wachsender Beliebtheit: 46 Prozent der Hauseigentümer, die in den letzten fünf Jahren saniert haben, setzen auf diesen traditionellen Energieträger. In den Jahren davor lag der Anteil noch bei 30 Prozent. An zweiter Stelle in der Beliebtheit: Solarenergie. Ein Fünftel aller Sanierer wählt die Kraft der Sonne. "Die Zahlen belegen, dass die erneuerbaren Energien eine immer größere Bedeutung bei der Wärmegewinnung bekommen - vor allem als zweites Energiestandbein. In Kombination mit einer guten Wärmedämmung tragen erneuerbare Energien damit entscheidend zu einer vorausschauenden und zukunftssicheren Energieversorgung bei", sagt Thomas Kwapich, Bereichsleiter bei der dena.
Von den Hauseigentümern, die erneuerbare Energien bei ihrer Heizung einsetzen, sind 82 Prozent damit zufrieden. Sie klagen deutlich weniger über hohe Heizkosten als Befragte, die ohne Erneuerbare heizen. Trotzdem haben 35 Prozent der befragten Hauseigentümer noch nie saniert. Zum Handeln sähen sich 28 Prozent dieser bisher "Inaktiven" veranlasst, wenn die Energiekosten beim Betrieb der jetzigen Anlage weiter steigen würden. Weitere 22 Prozent setzen auf ihren Fachmann: nur bei einem Rat des Experten würden sie sanieren.
Stand:09.01.2009 „Teerpappe drauf und fertig" Wie tragisch Pfusch am Bau enden kann, zeigt ein Stafprozess in Nordrhein-Westfalen. Ein Hausbesitzer hatte Arbeiten am Schornstein an einen ungelernten Helfer vergeben. Folge: der Erstickungstod einer Schwangeren.
„Teerpappe drauf und fertig". Mit diesem Satz beginnt ein aktueller TV-Beitrag der WDR-Lokalzeit. In Gütersloh hatte ein Hausbesitzer Anfang dieses Jahres einen relativ einfachen Auftrag vergeben. Ein Schornstein, in den es hineinregnete, sollte abgedichtet werden. Der Fehler laut WDR: „Er hatte keinen Fachbetrieb, sondern einen 19-jährigen Helfer mit dieser Arbeit beauftragt."
Weil der Rauch nicht richtig abziehen konnte, erstickte die Frau an einer Kohlenmonoxidvergiftung. „Er hat vollkommen am falschen Ende gespart. Hätte er das Geld für einen Fachbetrieb ausgegeben, wäre es mit allergößter Wahrscheinlichkeit nicht zu diesem tragischen Unglücksfall gekommen", sagt der Anwalt des Auftraggebers.
Das Gericht musste laut WDR jetzt darüber entscheiden, ob der angeklagte Hausbesitzer wissen konnte, dass an seinem Schornstein nicht fachgerecht gearbeitet wurde: „Das Urteil lautet ja, zumindest teilweise." Erstens hätte der Mann vorher einen Schornsteinfeger um Rat bitten und zweitens die Arbeiten im Anschluss „kritisch überprüfen müssen".
Das Urteil: 1800 Euro Geldstrafe. „Im Februar wird sich der Hilfsarbeiter vor Gericht verantworten müssen", berichtet der WDR.
Stand: 04.12.2008 Tod durch defekte Heizung Eine von zwei Handwerkern fehlerhaft reparierte Gasheizung könnte das Todesurteil der 63-jährigen Frau gewesen sein. Jetzt müssen sich die Heizungsbauer vor Gericht verantworten. Die Hausfrau war am 15. Februar 2007 in ihrer Wohnung tot aufgefunden worden. Die Polizei und die Angehörigen seien sofort von einem Zusammenhang zwischen dem Tod der Frau und der offensichtlich defekten Heizung ausgegangen. Wie das Internetportal suedkurier.de berichtet, waren die beiden Handwerker, die kurz vor dem Tod der Dame die Heizung gewartet hatten, bereits im Sommer zu jeweils 150 Tagessätzen verurteilt worden. Vor Gericht ging es auch um die Sorgfaltspflicht der Handwerker aus Waldshut-Tiengen im Schwarzwald. Mit der Gasheizung der Frau habe es in den vergangenen Jahren wiederholt Probleme gegeben. Diese hätten dem betreuenden Fachbetrieb bekannt gewesen sein müssen. Dieser habe einen Subunternehmer beauftragt, dem er riet, die defekten Entlüftungsrohre mit einem Klebeband zu fixieren, heißt es. Offensichtlich sind diese Informationen bei den ausführenden Handwerkern nicht angekommen. Eine Abgasmessung nach der Reparatur sei ebenfalls nicht vorgenommen worden, weil der Akku des Prüfgerätes leer war. Der Subunternehmer, ebenfalls Heizungsbaumeister, habe diese Prüfung auch nicht nachgeholt, schreibt das Internetportal. Tatsächlich könnte die Frau an den ausströmenden Gasen gestorben sein: Denn in ihrem Blut fanden die Gerichtsmediziner eine hohe Konzentration an Kohlenmonoxid. Ein weiterer Gerichtstermin ist angesetzt. Stand: 09.12.2008 Neutraler Heizungs-Check Sicherheit garantiert vom Schornsteinfeger: [ziv] - Mit dem neuen Schornsteinfegergesetz ändert sich einiges für das Handwerk und die Kunden. "Wir sehen unsere Zukunft in starkem Maße im Bereich der Energieberatung rund ums Gebäude", so der Präsident des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV), Hans-Günther Beyerstedt. Dazu gehört auch der vom ZIV, in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft (VdZ), entwickelte Heizungs-Check. In älteren Heizungsanlagen steckt ein enormes Potenzial für Energieeinsparung und Effizienzsteigerung. Aus diesem Grund fordert die "EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" eine einmalige Inspektion der gesamten Heizungsanlage, deren Wärmeerzeuger älter als 15 Jahre ist.  Der ZIV-Präsident zum Heizungs-Check: „Zugute kommt uns das hohe Ausbildungsniveau unserer Kollegen, die sich zu einem großen Teil zu Energieberatern im Handwerk weitergebildet haben. Als wohl einzige Branche ist somit das Schornsteinfegerhandwerk in der Lage, bundesweit kompetente und unabhängige Energieberatung anzubieten." Vom Schornsteinfegerhandwerk durchgeführte Praxistests an über 800 Heizungsanlagen haben ergeben, dass an jeder dritten Anlage dringend Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eingeleitet werden sollten. Auch wenn beispielsweise die Grenzwerte bei der Umweltschutzmessung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (1. BImSchV) eingehalten werden, liegen die Abgasverluste an rund 60 Prozent aller Wärmeerzeuger bei mehr als 8 Prozent. Diese Abgasverluste gehen beim Heizen unwiederbringlich verloren. Hieraus ergibt sich ein deutliches Einsparpotenzial für die Kunden. Der Heizungs-Check lohnt sich also für die Kunden. Das Schornsteinfegerhandwerk wird ihn in Kürze deutschlandweit anbieten. Stand: 13.09.2008 Trendwende bei Pelletheizungen Nach einem schwachen Jahr 2007 zeichnet sich gegenwärtig wieder eine deutliche Nachfragesteigerung nach Pelletheizungen ab. Für den Herbst rechnet DEPV-Vorsitzende Beate Schmidt mit Zahlen wie im Jahr 2006, als die monatliche Verkaufszahlen teilweise über 2.000 lagen. Nicht zuletzt die Preisstabilität hat dazu geführt, dass Pellets wieder eine verlässliche Alternative am Heizungsmarkt sind.  Angesichts einer traditionellen Differenz zwischen Sommer- und Winterpreisen kaufen kostenbewusste Verbraucher ihre Pellets in den Sommermonaten ein. Gegenwärtig zeichnet sich wieder eine deutliche Nachfragesteigerung nach Pelletheizungen ab. Seit Juni tendierten die Verkäufe nach oben. Hierauf wies die Vorsitzende des Deutsche Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV), hin. Schmidt sagte:„ Ich gehe davon aus, dass aktuell bereits über 1.000 Pelletheizungen monatlich verkauft werden. Für den Herbst rechne ich mit monatlichen Zahlen wie im Jahr 2006, als über 2.000 Anlagen verkauft wurden." Der DEPV sieht seine Prognose vom Jahresbeginn bestätigt, als für 2008 eine Zunahme von rd. 20.000 Heizungen und ein Wachstum von 30 Prozent prognostiziert wurden. Damit wird bald die 100.000. Pelletheizung in Deutschland installiert. Mittelfristig rechnet der DEPV mit einem Marktanteil von drei bis fünf Prozent am Heizungsmarkt, was bei geschätzten 20 Millionen Anlagen einen Bestand zwischen 600.000 und einer Million bedeutet.
Schmidt erachtet dies für sehr realistisch: „Die steigenden fossilen Energiepreise haben beim Verbraucher deutliche Spuren hinterlassen und sein Vertrauen merklich beeinträchtigt. Parallel dazu sind Pelletheizungen wieder eine verlässliche Alternative geworden." Hierzu habe auch die Preisstabilität bei den Pellets geführt, die über die letzten Jahre ein Muster an Beständigkeit waren. Gegenwärtig sind sie mit rd. 175 Euro/Tonne auf einem Tiefstand. Angesichts einer traditionellen Differenz zwischen Sommer- und Winterpreisen, die es bei anderen Brennstoffen nicht mehr gäbe, kauften kostenbewusste Verbraucher ihre Pellets in den Sommermonaten ein. Die Preisstabilität bei Pellets sei auch auf eine deutlich angestiegene Produktionskapazität zurückzuführen. Der DEPV schätzt sie für 2008 auf rd. 2,3 Millionen Tonnen ein. Tatsächlich produziert werden in diesem Jahr rd. 1,3 Millionen Tonnen.
Mit einer deutlich zunehmenden Nachfrage rechnet der DEPV auch für größere Anlagen in Kommunen und bei Gewerbebetrieben. Durch das für ganz Deutschland geltende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wird es ab 1.1.2009 bundesweit eine Nutzungspflicht für Neubauten, auch im Nichtwohnbereich geben. Gerade dort, so zeigten die Rückmeldungen der Heizungshersteller, würden immer stärker die Preisvorteile erkannt, durch die sich eine Pelletheizung schon nach wenigen Jahren amortisiere. Quelle: Haustechnikdialog Stand:09.08.2008 Mangelhafte Energieausweise aus dem Internet Goldgräberstimmung herrscht bei den Anbietern von Energieausweisen angesichts der nahenden Vorlagepflicht: Im Internet bieten sie die Erstellung des vierseitigen Papiers plus Anlagen zu Schnäppchenpreisen. Doch fast alle Online-Angebote sind nicht zu gebrauchen – so das Ergebnis eines Checks durch die Verbraucherzentrale NRW. Lediglich einer von 97 überprüften Ausstellern fragte auf seiner Homepage alle 14 gesetzlichen Pflichtdaten vollständig ab.  Der Marktcheck Juni 2008 "Online-Angebote für Energieausweise auf Basis des Energieverbrauchs" der Verbraucherzentrale NRW zeigte, dass fast alle Online-Angebote nicht zu gebrauchen sind. Von den 29 Verbrauchsausweisen, die im Test gekauft und ausgewertet wurden, waren zwölf schon formal „mangelhaft", achtzehn hielten einer weitergehenden fachlichen Prüfung nicht Stand. Selbst durch unübersehbare Patzer bei der Dateneingabe wurde die vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung nicht alarmiert, sodass einem 1962 gebauten Haus – seither lediglich mit neuen Fenstern versehen – fälschlich von vier Ausstellern im Energieausweis sogar Verbrauchswerte weit unter Neubaustandard bescheinigt wurden. Ein Testat, das zum kostenträchtigen Boomerang werden kann: Denn Eigentümer wie Vermieter haften, wenn Käufer oder Mieter Schadenersatz fordern, weil sich das ausgewiesene Sparhaus als sanierungsbedürftiger Energiefresser entpuppt.
Bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung naht die Pflicht: Ab 1. Juli schreibt die Energieeinsparverordnung – gestaffelt nach Baualter und Gebäudetyp – bei Verkauf oder Vermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes die Vorlage eines Energieausweises vor. Steckbriefartig informiert das Dokument über den Energiestandard eines Gebäudes, damit Miet- und Kaufinteressenten es von nun an leichter haben, sich über den Heizenergiebedarf des neuen Domizils zu orientieren. Als Wegweiser dienen dabei sogenannte Energiekennzahlen, bei denen Heizenergie und Wohnfläche ins Verhältnis gesetzt werden und als Vergleichsmaßstab für den Energiebedarf anderer Gebäude dienen.
Der Energieausweis kommt in zwei Varianten daher: Als preiswerter Verbrauchsausweis, der für Kosten zwischen 20 und 100 Euro allein auf Grundlage von Verbrauchsmessungen erstellt wird und dessen Ergebnisse keine zuverlässige Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes geben. Und dem teureren Bedarfsausweis, bei dem ab etwa 150 Euro ingenieurtechnisch die Energiebedarfskennwerte eines Gebäudes berechnet und dessen energetische Qualität unabhängig vom individuellen Energieverbrauchsverhalten der Bewohner beurteilt wird. Bis 1. Oktober 2008 können auch Eigentümer bis 1965 fertig gestellter Häuser noch zwischen den beiden Varianten wählen – danach wird der Bedarfsausweis für Häuser-Oldies mit weniger als fünf Wohnungen Pflicht. Angesichts der gesetzlichen Deadline machen sich Anbieter nun energisch daran, Verbrauchsausweise via Internet als Schnäppchen feilzubieten.
Bei 97 Onlineangeboten – von Stadtwerken, Architekten, Ingenieuren, Technikern, Handwerkern und Abrechnungsfirmen – hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt gecheckt, ob die Eingabemasken, mit deren Hilfe Energieausweis-Interessenten die notwendigen Daten zur Erstellung selbst übermitteln, sich an den gesetzlichen Vorgaben messen lassen.
Fatal error – so das Ergebnis, denn allein ein Aussteller erwies sich als „Musterschüler" und fragte alle 14 Pflichtdaten ab. Nur zwei Informationen – die Anschrift und die Energieverbrauchsdaten – waren in allen 97 Fällen abgefragt worden. Alle übrigen Ausweis-Ersteller beschränkten sich auf die Ermittlung von sieben bis 13 Daten. Dabei ließen 40 Prozent für die Ermittlung des Energiekennwerts wichtige Faktoren wie Kellerbeheizung und Leerstände außen vor. Bei 20 Prozent der untersuchten Online-Angebote musste der Besteller keine Energie aufwenden, um – wie gesetzlich vorgeschrieben – Angaben über die Warmwasserversorgung des Gebäudes zu machen.
„Allein auf Grund der Internetpräsentationen ist für den Besteller in fast allen Fällen zweifelhaft, ob der bestellte Verbrauchsausweis überhaupt zu gebrauchen ist", lässt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Dampf über solch verbraucherunfreundliches Anbieterverhalten ab. Außerdem: Unübersichtliche Datenblätter und missverständliche Anweisungen der Online-Aussteller taten ein Übriges, dass fast alle Angebote den Qualitätstest zur Dateneingabe nicht bestanden.
Auch beim zweiten Test-Element zeigten Aussteller wenig Energie, um den Anforderungen zu genügen: Als die Verbraucherzentrale NRW für ein Mehrfamilienhaus – Baujahr 1962 – mit vier Wohneinheiten und 362 Quadratmetern Wohnfläche bei 29 Anbietern Verbrauchsausweise per Mausklick orderte, fielen 12 der 29 Ausweise schon bei der formalen Prüfung auf Vollständigkeit und richtige Übertragung der übermittelten Daten durch und mussten nachgebessert werden. Da fehlten Angaben zum Anlass der Ausstellung, das Baujahr der Anlagentechnik oder zum Warmwasser. Bei jedem dritten Ausweis stimmten die eingetragenen Daten nicht mit den übermittelten überein. Die meisten Fehler waren bei den Verbrauchszeiträumen und beim Warmwasser zu verzeichnen. Als noch wesentlich gravierender erwiesen sich jedoch Berechnungsfehler, die in der Regel nur von Fachleuten zu erkennen sind und bei denen der Online-Besteller deshalb auch keine Nachbesserung einfordern kann.
In 18 der 29 bestellten Ausweise entdeckten die Energieexperten der Verbraucherzentrale NRW nämlich fachliche Fehler bei der Berechnung der Verbrauchskennwerte, die zum Teil zu erheblichen Abweichungen von bis zu 40 Prozent führten.
Der Plausibilitätstest schließlich rundete das Bild fahrlässiger Ausstellungspraxis ab: Weil die Energieeinsparverordnung vorschreibt, dass Aussteller die vom Ausweis-Besteller selbst gemachten Angaben nicht verwenden dürfen, wenn begründete Zweifel an deren Richtigkeit bestehen, hat die Verbraucherzentrale NRW bei der Online-Bestellung die Probe gemacht: Zehnmal wurden bewusst Zahlendreher in einem der drei Verbrauchszeiträume eingebaut, die Maßeinheiten Kubikmeter und Kilowattstunden in vier Datenmasken verwechselt und bei neun Eingaben gezielt für die Verbrauchsberechnung die Hälfte des Normalverbrauchs zugrunde gelegt.
Daran knüpfte sie die Erwartung, dass die sehr niedrigen Werte bei der Einheiten-Verwechslung wie auch die durch Zahlendreher verursachte erhebliche Abweichung Ausstellern selbst bei nur sehr grober Überprüfung der übermittelten Verbrauchsdaten hätte auffallen müssen. Doch ernüchternd das Ergebnis: Bei der – für das Musterhaus schon ziemlich unrealistischen – Eingabe des halben Verbrauchs gab es in keinem Fall eine Nachfrage: Alle Ausweise wurden mit einem Energiekennwert von rund 130 kWh pro Jahr und Quadratmeter annähernd auf Neubaustandard ausgestellt. Und auch die niedrigen Werte des Zahlendrehers ließen nur zwei Aussteller stutzen. Hingegen führte die Verwechslung der Maßeinheiten bei vier Ausstellern fälschlich zur Bescheinigung eines fantastischen Verbrauchskennwerts von ca. 50 kWh pro Jahr und Quadratmeter weit unter Neubaustandard.
„Viele Aussteller von Online-Ausweisen sind von einer verantwortlichen Wahrnehmung der Prüfpflicht weit entfernt", mahnt Klaus Müller dringend Qualitätsverbesserungen an und weist zugleich auf die fatalen Folgen der bisherigen Praxis hin: „Vermieter wie Eigentümer haften, wenn Mieter oder Käufer Schadenersatz fordern, weil sie sich getäuscht fühlen, wenn Energiebedarfskennwerte im Verbrauchsausweis zwar ein Sparhaus avisierten, der tatsächliche Verbrauch dann aber einem energetisch sanierungsbedürftigen Objekt entspricht."
Energieausweis-Interessenten rät er, nur solche Online-Verbrauchsausweise zu ordern, die alle 14 Pflichtdaten abfragen. Wer schon einen unvollständigen Ausweis in Händen hält, kann vom Ersteller kostenlose Nachbesserung verlangen und nach Ablauf einer etwa zweiwöchigen Nachfrist gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten, wenn Energieausweise dann immer noch nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zu Ihrer Sicherheit und um den Anforderungen unserer Quälitätssicherung nach DIN EN 9001 zu genügen, beinhaltet unser Angebot immer die Begehung des Hauses und eine Überprüfung, welche vorzuschlagenden Maßnahmen für Sie sinnvoll sind. Eine Erstellung des Ausweises nur aus dem Büro heraus findet bei uns nicht statt. (aus Haustechnik-Dialog) Stand: 21.07.2008 Mehr Eigenverantwortung für Haus- und Wohnungsbesitzer Das neue Schornsteinfegergesetz wurde jüngst im Bundestag verabschiedet. Mit diesem Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesen erfolgen notwendige Anpassungen an das europäische Recht. Das mühevolle Ringen um einen Kompromiss hat damit ein Ende gefunden, im Herbst muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Weitere Änderungen sind nicht zu erwarten. Am 27. Juni hat der Bundestag die Novellierung des Schornsteinfegergesetzes beschlossen. Es fehlt nun noch die Zustimmung des Bundesrates. Mit dem neuen Schornsteinfegergesetz, das wahrscheinlich am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, kommen auf die Haus- und Wohnungsbesitzer deutliche Veränderungen zu, bei denen noch viel Aufklärung von Nöten sein wird, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Sie müssen sich künftig selbst um die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen der Brandschutz-vorschriften sowie Umweltschutzmessungen an ihren Anlagen kümmern. Bisher gilt – noch bis zum 31.12.2012 – der Schornsteinfeger überprüft jeden Haushalt in seinem Kehrbezirk automatisch mindestens einmal im Jahr. In Zukunft wird lediglich die Feuerstättenschau noch regelmäßig – zwei Mal innerhalb von sieben Jahren – vom Bezirksbevollmächtigten durchgeführt.
Der ZIV zum neuen Schornsteinfegergesetz |  Hans-Günther Beyerstedt, Präsident des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV). | Hans-Günther Beyerstedt, Präsident des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) sieht die geplante Regelung kritisch: „Die Mängel an Feuerstätten werden zunehmen. Der angekündigte Besuch des Schornsteinfegers war in der Vergangenheit bei vielen Hausbesitzern der Auslöser, vorher eine Wartung an der Heizungsanlage durchführen zu lassen. So konnten wir Unfälle vermeiden – was uns künftig aufgrund der Umstände wohl nicht mehr in diesem Ausmaß gelingen wird." Das neue Gesetz bringt auch Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger mit sich. Sie können ihren Schornsteinfeger künftig mit weitergehenden Tätigkeiten beauftragen, die nicht zum klassischen Aufgabenbereich gehören. Dieses so genannte Nebentätigkeitsverbot fällt mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Im Hinblick auf den bevorstehenden Wettbewerb wird den Schornsteinfegern eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt. Innerhalb dieser Zeit können sich die Betriebe Zusatzqualifikationen aneignen, um künftig konkurrenzfähig zu werden. „Wir sehen unsere Existenz in erster Linie im Bereich der Energieberatung rund ums Haus", so der ZIV Präsident. | Stand:14.07.2008 Chance auf doppelte Fördergelder bei der Haussanierung Wird bei der wärmetechnischen Sanierung bestehender Gebäude das Neubau-Niveau gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 um mindestens 30 Prozent unterschritten, winken stattliche Fördergelder vom Staat.  Im Rahmen der am 7. Juli gestarteten Aktion „Energie-Gewinner" unterstützt IWO bundesweit zehn Komplettsanierungen von ölbeheizten Einfamilienhäusern mit finanziellen Zuschüssen und Beratungsleistungen im Wert von jeweils bis zu 16.000 Euro. Das Ziel: Die sanierten Gebäude sollen einen energetischen Standard erreichen, der um mindestens 30 Prozent besser ausfällt als es die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 für einen vergleichbaren Neubau vorschreibt. Mit effizienter Öl-Brennwerttechnik, Nutzung der Solarthermie und zusätzlicher Dämmung der Gebäudehülle lassen sich diese anspruchsvollen Ziele realisieren. Um die beachtlichen energetischen Potenziale des Energieträgers Heizöl im Gebäudebestand zu demonsrieren, unterstützt IWO zehn solcher Sanierungsobjekte, die das EnEV-Neubau-Niveau um mindestens 30 Prozent unterschreiten, mit finanziellen Zuschüssen und Beratungsleistungen im Wert von jeweils bis zu 16.000 Euro.
Gesucht werden dazu bundesweit ölbeheizte Einfamilienhäuser, die vor 31. Dezember 1983 fertig gestellt und deren Heizkessel ebenfalls vor diesem Termin installiert worden sind. Deren Besitzer sollten nicht nur bereit sein, ihr Haus energetisch auf Bestzustand zu bringen und damit bis spätestens April 2009 beginnen, sondern auch damit einverstanden sein, dass die Sanierung im Detail dokumentiert wird, um anderen Hausbesitzern als Musterbeispiel zu dienen.
Marktpartner aus Handwerk, Handel, Architektur und Planung sowie Energieberatung sind aufgerufen, Modernisierungs- interessenten auf diese IWO-Sonderförderung aufmerksam zu machen und bei Bedarf einen entsprechenden Kontakt herzustellen. Für die potenziellen Sanierer lohnt es sich: Zusammen mit der staatlichen Förderung von maximal 11.550 Euro können sie bis zu 27.550 Euro Zuschuss einkalkulieren.
Die IWO-Prämie von bis zu 16.000 Euro verteilt sich auf die Verdoppeung der maximal 9750 Euro Fördermittel aus dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm sowie auf bis zu 3500 Euro für Planung und fachliche Baubegleitung eines Sachverständigen. Vor-Ort-Termine, Thermographie und Blower-Door-Test sind dabei eingeschlossen. Hinzu kommen weitere maximal 750 Euro für die ausführliche Vor-Ort-Energieberatung durch einen BAFA-zertifizierten Energieberater, der auch die Beantragung der KfW-Fördermittel übernimmt, ferner 2000 Euro für Messtechnik. Damit kann der Modernisierer den Energiever-brauch stets kontrollieren.
Voraussetzung für den IWO-Zuschuss ist – neben der mindestens 30-prozentigen Unterschreitung des EnEV-Niveaus – grundsätzlich der Ersatz einer alten Ölheizung durch ein Öl-Brennwertgerät oder durch ein ölbetriebenes Blockheizkraftwerk (BHKW) sowie die Einbindung von Solarthermie mindestens zur Warmwasserbereitung. Hinzu kommt die Optimierung der Heizungsanlage anhand eines hydraulischen Abgleichs.
Weitere Optionen: - eine Solarwärmeanlage, die auch die Heizung unterstützt, sowie die ergänzende Einbindung eines Holzofens, der wesentliche Anteile seiner Wärme in den zentralen Warmwasserspeicher der Heizung einspeist - die Dämmung aller zugänglichen Leitungen von Raumheizung und Trinkwasser - die verbesserte Wärmedämmung der Außenwände, der obersten Geschossdecken, des Daches und der Kellerdecke - der Austausch älterer Fenster gegen Wärmeschutzverglasung
Hausbesitzer können sich online unter www.oelheizung.info bewerben. Bewerbungsschluss ist der 15.08.2008. Stand: 13.07.2008 Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens verabschiedet Am 27.06.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens im Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Die Regelungen zum Schornsteinfegerwesen werden mit diesem Gesetz an das europäische Recht angepasst. Hieraus ergeben sich für die Schornsteinfeger ebenso wie für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Reihe von Veränderungen. Die Übergangsfrist endet am 31. Dezemeber 2012. Von diesem Zeitpunkt an ist das Schornsteinfegerhandwerksgesetz endgültig liberalisiert. Somit besteht Gelegenheit, sich mit den ab 1. Januar 2013 vollständig geltenden Neuregelungen vertraut zu machen. Das Gesetz macht das Schornsteinfegerrecht europafest und kommt zudem durch die Einführung von Wettbewerb im Schornsteinfegerhandwerk den Verbrauchern zugute. Das Gesetz gibt aber auch den ca. 20.000 Beschäftigten des Schornsteinfegerhandwerks eine gute Zukunftsperspektive. Ihnen werden neue Tätigkeitsmöglichkeiten eröffnet. Darüber hinaus profitieren von der Gesetzesänderung die Angehörigen des Sanitär-, Heizungs-, Klimahandwerks, da sie sich nach Ablauf der Übergangsfrist und dem Erwerb der entsprechenden Qualifikation (Schornsteinfegermeisterprüfung) auch mit dem Schornsteinfegerhandwerk selbständig machen können. Im Vorfeld geäußerte Bedenken des Sanitär-, Heizungs-, Klima-Handwerks, wonach es bei einer vollständigen Aufhebung des Nebenerwerbsverbots zu Wettbewerbsverzerrungen zu seinen Lasten kommen könnte, wurde in dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz Rechnung getragen. Den Bezirksschornsteinfegermeistern sind daher noch in der Übergangszeit Wartungen an Anlagen im eigenen Bezirk verboten. Auch zukünftig müssen alle Schornsteine, Abgasanlagen und Feuerstätten regelmäßig entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gekehrt, überprüft und gemessen werden. Der Kern des neuen Schornsteinfegerhandwerkergesetzes ist die Übertragung der Pflichten und der Verantwortung auf den Haus- und Grundbesitzer. Das Gesetz sieht vor, dass Sie in Zukunft grundsätzlich die Wahl haben, welchen Schornsteinfegerbetrieb sie mit der Durchführung der Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Aus Gründen der Betriebs- und Brandsicherheit und des Umweltschutzes kann allerdings auf den Nachweis, dass die Arbeiten fristgerecht von einem dazu berechtigten Schornsteinfeger durchgeführt wurden, nicht verzichtet werden. Die hierfür erforderliche Information des Bezirksschornsteinfegers erfolgt durch den Schornsteinfeger, der die Arbeiten ausgeführt hat. Für die Verbraucher soll kein bürokratischer Aufwand entstehen. Damit die Haus- und Wohnungseigentümer feststellen können, ob ein Betrieb zur Ausübung von Schornsteinfegerarbeiten berechtigt ist, wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Schornsteinfegerregister geführt werden, das über das Internet einsehbar sein wird. Ich werde Ihnen rechtzeitig entsprechende Informationen über eine kostengünstige, unbürokratische und preiswerte Bearbeitung Ihrer Abgas- und Feuerungsanlagen zukommen lassen. Die Information, wann die Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten durchzuführen sind, erhalten die Haus- und Wohnungseigentümer im Rahmen einer Feuerstättenschau, die alle 3 bis 4 Jahre in jedem Haushalt stattfinden wird, durch den zuständigen Bezirksbeauftragten (Bezirksschornsteinfegermeister). Dieser ist auch zukünftig weiterhin zuständig für die Durchführung der Bauabnahmen. Die Aufgabe, als Bezirksschornsteinfegermeister in einem Kehrbezirk tätig zu sein, wird künftig ausgeschrieben und jeweils für 7 Jahre vergeben.
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden, geplant dafür ist der 19. September 2008. Stand. 01.07.2008 Kabinett verabschiedet zweites Klimapaket Das Bundeskabinett hat am 18.Juni 2008 das zweite Paket zur Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms beschlossen. Schwerpunkt der sieben Gesetze und Verordnungen ist die Steigerung der Energieeffizienz. Unter anderem ist eine Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich um 30 Prozent vorgesehen.  Das zweite Paket zur Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung sieht eine Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich um 30 Prozent vor. „Deutschland verfolgt das weltweit ambitionierteste Klima- und Energieprogramm. Unser Ziel ist: Weg von Öl und Gas, hin zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Das schützt das Klima, senkt die Energiekosten für unsere Bürger und schafft über 500.000 zusätzliche Jobs bis 2020", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Der Kabinettsbeschluss sieht unter anderem die Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich um 30 Prozent vor. Das gilt für den Neubau und bei wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand – für alle Gebäude, auch für Ein- und Zweifamlienhäuser dann, wenn sich der Besitzer zu einer grundlegenden Sanierung seines Hauses entschließt. Außerdem sollen beim dringend erforderlichen Ausbau des Stromnetzes unter bestimmten Voraussetzungen auch Erdverkabelungen möglich sein. Schließlich verabschiedete das Kabinett auch ein Eckpunktepapier zur klimafreundlicheren Gestaltung der Kfz-Steuer.
Die beschlossenen Maßnahmen in Auszügen:
Novelle von Energieeinspargesetz und –verordnung: Ab 2009 werden die energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30 Prozent erhöht. Außerdem wird der Vollzug erheblich konsequenter ausgestaltet. Das steigert die Energieeffizienz im Gebäudebereich erheblich. Verordnung zu Strom- und Gaszählern: Mit der Verordnung werden die konkreten Bedingungen zur Einführung intelligenter Zähler geregelt. Intelligente Zähler machen den Energieverbrauch transparent für die Verbraucherinnen und Verbraucher und geben so Hinweise auf Energie- und Kosteneinsparungsmöglichkeiten. Zudem werden lastvariable Tarife ermöglicht.
Novelle der Heizkostenverordnung: In Zukunft müssen in Mietgebäuden 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig verteilt werden, statt pauschal auf alle Wohnungen gleich zu verteilen (bisher: mindestens 50 Prozent). Damit lohnt sich Energiesparen noch mehr.
Stand:19.06.2008 Neue Feuerungsverordnung NW Einen Tag nach der Verkündung am 09.04.2008 ist die neue Feuerungsverordnung NRW in Kraft getreten. Die neue Verordnung passt sich in vielen Fällen den veränderten technischen Gegebenheiten an. Eine besondere Veränderung aus Sicht des Schornsteinfegerhandwerks stellt der Wegfall eines Schachtgebotes in Ein- und Zweifamilienhäusern bei der Installation von Brennwertabgasanlagen dar. Eine Anpassung an die Technische Regel Gasinstallation (TRGI) wurde bei der Installation von Gasgeräten vorgenommen. Nunmehr ist das Schutzziel 1 (1 m³/kW) baurechtlich eingeführt. Für bestehende Gebäude gilt weiterhin der Bestandsschutz. Stand: 30.05.2008 Vorsicht bei Energieausweisen zum Schnäppchenpreis Seriöse Energieberatung zeigt individuelle Sparpotenziale auf.  Energieberater informieren über individuelle Möglichkeiten zur Energieeinsparung, beispielsweise durch Modernisierungsmaßnahmen. Schon der Austausch eines veralteten Heizkessels gegen ein modernes Öl-Brennwertgerät bringt bis zu 30 Prozent Ersparnis. Foto: IWO Ab Juli 2008 wird der Energieausweis schrittweise auch für bestehende Gebäude vorgeschrieben. Er soll den energetischen Zustand des Gebäudes aufzeigen und vor allem energiesparende Sanierungsmaßnahmen auslösen, etwa eine Heizungserneuerung. Bei Verkauf und Neuvermietung muss das Dokument Interessenten vorgelegt werden, sonst drohen Bußgelder. Das gilt allerdings auch bei unvollständigen oder ungültigen Ausweisen, warnen Verbraucherschützer. Aus gutem Grund: Mitunter nämlich werden insbesondere im Internet Energieausweise zu Schnäppchenpreisen angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen. Ein wesentliches Kriterium für einen korrekten Gebäude-Energieausweis ist die individuelle Empfehlung von Möglichkeiten zur Energieeinsparung. Und zwar unabhängig davon, ob der Ausweis auf gemessenen Verbrauchswerten oder auf dem rechnerisch anhand der Gebäudedaten ermittelten Energiebedarf basiert. Fehlen diese Hinweise auf Einsparmöglichkeiten ohne Begründung, ist er ungültig. Energieberatung für jeden Bedarf Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus selbst bewohnt und weder Verkauf noch Vermietung plant, braucht auch zukünftig keinen Energieausweis. Dennoch kann es lohnend sein, sich über das individuelle Einsparpotenzial zu informieren, um geeignete Modernisierungsmaßnahmen zu erkennen. Allein der Austausch eines veralteten Heizkessels etwa gegen ein hoch effizientes Öl-Brennwertgerät bringt eine Verbrauchsreduzierung von bis zu 30 Prozent, in der Kombination mit einer Solarthermieanlage bis zu 40 Prozent. Wer fürs Erste nur wissen möchte, wie es um den Energieverbrauch seiner derzeitigen Heizung bestellt ist, und in welcher Größenordnung sich die Heizkostenersparnis nach einer Heizungserneuerung bewegt, kann dies unter www.oelheizung.info im kostenlosen Online-„Energiesparcheck" ermitteln. Eine ausführlichere, gleichfalls kostenlose Bewertung liefert die computergestützte IWO-Energieberatung zur Heizungstechnik. Über dieselbe Internetadresse kann auch ein Termin mit einem Heizungsexperten aus der Umgebung des jeweiligen Wohnortes organisiert werden. Der Fachmann vom Handwerk kommt dann zum vereinbarten Termin ins Haus, checkt zum Nulltarif die Heizanlage und berät zu Optimierungs- und Energieeinsparmöglichkeiten. Qualifizierte und vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannte Energieberater in ihrer Region finden Hauseigentümer ebenfalls unter www.oelheizung.info, Rubrik „Energieberatung". Diese Experten erstellen im Rahmen einer Bestandsaufnahme vor Ort eine umfassende Energieanalyse von Haus und Heizung, dokumentieren Ergebnis und Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis und informieren über staatliche Förderprogramme. Quelle:Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. Stand: 09.05.2008 Frühjahr ist günstiger Zeitpunkt für neue Heizung mit Solaranlage Die Zeiten für den Austausch alter Heizungen sind so günstig wie nie: Moderne und effiziente Heizungssysteme stehen zur Verfügung, durch hohe Energiepreise machen sich Einsparmaßnahmen schneller bezahlt und der Staat unterstützt die Investition mit attraktiven Förderungen. Wer nicht saniert, verheizt sein Geld: Eine umfassende energieeffiziente Sanierung nach dem neuesten Stand der Technik kann die Heizkosten nachhaltig senken. Wenn die Investitionskosten längst eingespart sind, ist das Haus zudem weiterhin kostengünstig und komfortabel bewohnbar. Quelle: dena. Wer beispielsweise jetzt eine neue Heizung mit Solaranlage installiert, spart dauerhaft Energiekosten und hat schon in diesem Sommer genügend Solarenergie für warmes Wasser. "Die Heizungsumstellung auf Brennwerttechnik mit Solaranlagen kann bis zu 30 Prozent Energiekosten einsparen. Bei einem typischen Einfamilienhaus aus den 70er Jahren können das bis zu 1.000 Euro im Jahr sein", erläutert Felicitas Kraus, Bereichsleiterin bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Bei Heizölpreisen von über 80 Euro für 100 Liter muss ein Haushalt heute fast doppelt so viel für Heizung und Warmwasser zahlen wie noch vor 10 Jahren. Investitionen in Solaranlagen für die Heizung und Trinkwassererwärmung werden vom Staat mit bis zu 105 Euro für jeden Quadratmeter Kollektorfläche gefördert. Die alleinige Energieversorgung von Gebäuden mit Solaranlagen ist derzeit nicht möglich. Deshalb werden besonders effiziente Anlagenkombinationen zum Beispiel mit Holzheizungen, Wärmepumpen oder Brennwertgeräten mit einem Extra-Zuschuss von 750 Euro belohnt. Wichtig bei der Entscheidung für neue Energiespartechnik: Eine gute Energieberatung ist das A und O für jeden, der den Energieverbrauch seines Hauses senken will. Der Berater entdeckt womöglich Schwachstellen am Haus, wo sinnvoll mit wenig Aufwand zusätzlich viel gespart werden kann und er gibt Tipps für weitere Sanierungsoptionen. Denn: "Erneuerbare Energien sind vor allem in energieeffizienten Gebäuden wirtschaftlich. Eine Verbesserung der Wärmedämmung und damit eine Verringerung des Energiebedarfs ist deshalb im Zusammenhang mit der Erneuerung der Heizungsanlage sinnvoll", so Felicitas Kraus. Stand:06.05.2008 Wieder Tote durch austretendes Kohlemonoxid Zwei Wochen nach einer durch ein Vogelnest im Schornstein ausgelösten Familientragödie mit drei Toten in Herne ist am Freitag eine 29-jährige Mutter mit ihrer siebenjährigen Tochter in Marl mit einer Kohlenmonoxid-Vergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Wie bei dem Fall in Herne sei ein von einem Dohlenpaar im Schornstein gebautes Nest für die hohe Konzentration des giftigen Gases in der Wohnung verantwortlich gewesen, teilte die Polizei in Recklinghausen mit. Dohlen sind Höhlenbrüter ist nisten bevorzugt auch in Schornsteinen. Dabei spielt es für die Vögel keine Rolle, ob der Schornstein noch von Abgasen durchzogen wird. Auch in meinem Kehrbezirk habe ich in dieser bisher frühen Brutsaison mehr als 5 Dohlennester entfernen müssen. Deshalb mein Rat: Rufen Sie mich an, wenn Sie den Verdacht haben, dass in Ihrer Abgasanlage ein Nest gebaut wird. Wir helfen Ihnen gerne. Lieber einmal zuviel angerufen als dass es zu einem Unglück kommt. Sollten Sie in einem Gebiet wohnen, wo eine erhöhte Dohlenpopulation auftritt, rate ich Ihnen vorsorglich die Mündung durch ein Dohlenschutzgitter abdecken zu lassen. Die Kosten sind erheblich niedriger als das Öffnen eines Schornsteins. Und Sie erhöhen die Sicherheit für sich selber und Ihrer Familie. Stand: 14.04.2008 Kundeninformation des Schornsteinfegerhandwerks Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, wie Sie bereits von der Presse erfahren haben, wird es im Schornsteinfegerhandwerk Veränderungen geben. Der Entwurf für eine Reform des Schornsteinfegergesetzes wurde am 12. März 2008 vom Bundeskabinett verabschiedet. Voraussichtlich tritt das neue Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft. So frühzeitig wie möglich möchten wir Sie nun über die anstehenden Änderungen informieren, die Vorteile für Sie, unsere Kundinnen und Kunden, mit sich bringen: • Ich, als Ihr Schornsteinfeger, der Sie seit Jahren betreut, kenne Ihr Haus und garantiere Ihnen hochwertige Arbeit zu günstigen Preisen. Mit dem neuen Schornsteinfegergesetz wird Ihnen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren aber auch die Möglichkeit gegeben, einen Schornsteinfeger Ihrer Wahl zu beauftragen. Hierzu werden verschiedene Formalien eingehalten werden müssen, die ich ihnen nach Verkündung des neuen Schornsteinfegerhandwerkergeseztes vorstellen werde. • Künftig können Sie Ihren Schornsteinfeger mit weitergehenden Tätigkeiten beauftragen, die nicht zum klassischen Aufgabenbereich gehören. Diese gehen über mein bisheriges Leistungsspektrum hinaus. Die Arbeit Ihres Schornsteinfegers bietet Ihnen einen hohen Nutzen – Heute und in Zukunft: • Die regelmäßige Kontrolle der Feuerungsanlagen dient in erster Linie dem Erhalt der Betriebs- und Brandsicherheit. Der Trend vieler Hausbesitzer, verstärkt wieder Holz als Brennstoff einzusetzen, zeigt, dass auch eine klassische Aufgabe wie die Schornsteinreinigung sowie die Überprüfung des Schornsteines keinesfalls unwichtig geworden ist. Darüber hinaus helfen Beratungen und Messungen, CO2 einzusparen und schädliche Umwelteinwirkungen zu minimieren. • Jedes Jahr werden etliche Mängel und sogar lebensbedrohliche Zustände wie beispielsweise erhöhte Gehalte des giftigen Gases Kohlenmonoxid im Abgas festgestellt. Darüber hinaus ermitteln Schornsteinfeger jährlich Energieverluste an Feuerungsanlagen, die Ihren Geldbeutel unnötig belasten. Auf die neutrale Beratung Ihres Schornsteinfegers können Sie sich vertrauensvoll verlassen. Nach Abstellung der Mängel durch die Fachhandwerke überprüfen wir in Ihrem Interesse, ob die Betriebs- und Brandsicherheit wieder hergestellt ist. • Die gesetzlich vorgeschriebenen Umweltschutzmessungen an Ihrer Heizungsanlage (Bundesimmissionsschutzgesetz) werden auch weiterhin ausschließlich vom Schornsteinfeger durchgeführt. Als staatlicher Beauftragter für diese Messung ist der Schornsteinfeger – im Gegensatz zu allen anderen Fachhandwerkern – verpflichtet, seine Messgeräte amtlich eichen und überwachen zu lassen. Somit ist die Messung des Schornsteinfegers ein Garant für Ihre Sicherheit, schont Ihren Geldbeutel und ist die einzige, die notwendig ist. Stand: 03.04.2008 Vogelnest auf dem Schornstein löst Tragödie aus Erschienen am 28. März 2008 | 
| | Ein Vogelnest hat in Herne eine Tragödie ausgelöst. (Quelle: dpa) |
| Ein Vogelnest im Kaminabzug eines Mietshauses hat in Herne eine Familientragödie mit drei Toten ausgelöst. Eine Mutter und ihre beiden Kindern erstickten, weil die Abgase der Gasetagenheizung mit dem geruchslosen und tödlich wirkenden Kohlenmonoxid nicht vollständig durch den Kamin abziehen konnten. Dohlennest im Kamin Die Obduktion bestätigte am Freitag hohe Werte des giftigen Gases im Blut der Toten. Vermutlich hatten Dohlen, eine Krähenart, in einer Ausbuchtung des Hauptkamins mit dem Bau eines großen Nestes begonnen - kein ungewöhnlicher Vorgang, sagte der Herner Bezirks-Schornsteinfeger. Anzeichen für ein Verbrechen konnte die Polizei nicht feststellen. An Ostern in Betten erstickt Die 41 Jahre alte Mutter, die 18 Jahre alte Tochter und der acht Jahre alte Sohn sind nach den Ermittlungen bereits am Osterwochenende in ihren Betten erstickt. Die Frau war alleinerziehend. Am Donnerstag hatte ein Verwandter zunächst vergeblich versucht, die Familie anzurufen. Als der Mann und Nachbarn Verwesungsgeruch im Treppenhaus wahrnahmen und vergeblich an der Wohnungstür geklingelt hatten, alarmierten sie Polizei und Feuerwehr. Tragischer Unglücksfall Ein Sachverständiger hatte nach dem Leichenfund zunächst "Unregelmäßigkeiten" an der Gasttherme festgestellt. "Wir gehen nach dem heutigen Stand der Ermittlungen von einem tragischen Unglück aus", sagte Polizeisprecherin Ingrid Laun-Keller. Warnlicht übersehen Die Warnlampe an der Heizung habe funktioniert, sagte der Bezirks-Schornsteinfeger. Die Familie hatte das Warnlicht wahrscheinlich nicht bemerkt. Den Kamin hatte er zuletzt vor acht Monaten gekehrt. Die übrigen Hausbewohner hatten Glück: Die Vögel hatten das Nest in einer Kaminausbuchtung gebaut, durch die vor allem die Abgase aus der Therme der Opfer-Familie strömten. Vorsicht Dohlen! Immer häufiger kommt es zum Bau von Dohlennestern in Schornsteinen und Schächten.Trat dieses Problem früher überwiegend in Gegenden mit direktem Kontakt zu Grünbereichen auf, so ist neuerdings eine verstärkte Stadtflucht der Dohlen zu beobachten. In der nun wieder beginnenden Brutzeit kommt es durch den Nestbau im Schornstein zu einer Verstopfung, die einen Abzug der Rauch- und Abgase unmöglich macht. Der auftretende Abgasaustritt erhöht die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung. Fragen Sie im Zweifelsfall immer Ihren Schornsteinfeger. Deshalb mein dringender Rat: Lassen Sie es nicht soweit kommen und lassen Sie ein Dohlenschutzgitter auf der Schornsteinmündung montieren. Die Kosten sind niedriger als das Öffnen eineVerstopfung auf Grund eines Dohlennestes.Und gleichzeitig erhöhen Sie die Sicherheit in Ihrem Haus. Stand 29.03.2008 Eine Perspektive für die Schornsteinfeger? Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens beschlossen, der jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird. Am 11.03.2008 ist der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom Bundeskabinett verabschiedet worden. DZitat des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Das Schornsteinfegerhandwerk leistet einen wichtigen Beitrag für die Feuersicherheit und den Umweltschutz in Deutschland. Der Gesetzentwurf schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass dies auch in Zukunft so bleibt." Der Entwurf sieht vor, dass die Haus- und Wohnungseigentümer in Zukunft die Wahl haben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Der Entwurf setzt damit die Vorgaben aus dem Vertragsverletzungsverfahren um, das die Europäische Kommission im April 2003 wegen des bisherigen Schornsteinfegergesetzes gegen Deutschland eingeleitet hatte. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der hohe Standard in Betriebs- und Brandsicherheit sowie Umweltschutz in Deutschland erhalten bleibt. Hierfür kontrolliert in jedem Kehrbezirk ein Schornsteinfeger als so genannter "Bezirksbevollmächtigter" über ein Formblatt, ob die vorgeschriebenen Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden. Zusätzlich werden die Bezirksbevollmächtigten zweimal im Vergabezeitraum eine "Feuerstättenschau" durchführen, um feststellen zu können, ob Änderungen an Anlagen erfolgt sind oder neue Anlagen hinzu gekommen sind. Ihre Aufgaben werden ausgeschrieben und jeweils für 7 Jahre vergeben. Damit wird den über 20.000 Schornsteinfegern eine Perspektive für die Zukunft gegeben. Nach einer Übergangsfrist die von den Schornsteinfegern, den Haus- und Grundstückseigentümern als auch von den zuständigen Überwachungsbehörden genutzt werden muss, wird sich zeigen, ob die neuen Regelungen den Erwartungen an europäische Regelungen und einem gleichzeitigem Bürokratieabbau Rechnung tragen kann. Stand: 13.03.2008 Zahlung mit ihrer EC-Karte Ab sofort können Sie die Zahlung der Schornsteinfegerrechnung in meinem Betrieb mit ihrer EC-Karte durchführen. Sie ersparen sich dadurch die Überweisung, eventuelle Wege zur Bank und brauchen sich um Zahlungstermine nicht mehr kümmern. Unsere mobilen Kartenlesegeräte drucken den genauen Betrag aus, erfassen ihre Bankverbindung und sie unterschreiben nur noch. Und damit sind die Schornsteinfegergebühren nach § 35 a, Abs. 2 EStG als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20 % von ihrer Einkommenssteuer direkt abzugsfähig. Einfacher geht es nicht mehr. Stand: 05.03.2008 Energiebedarfsausweis Ab sofort können Sie Ihren Gebäudeenergieausweis auch online bestellen. Auch haben Sie hier die Möglichkeit, die notwendigen Angaben direkt einzugeben. Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Positionen haben, mailen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gerne. Auch für sonstige Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Stand: 29.02.2008 Der Gebäudeenergieausweis Nun ist es Gesetz. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) schreibt vor, dass zukünftig bei Verkauf, Neuvermietung oder -verpachtung der Gebäudeenergieausweis vorgelegt werden muss. Häuser, die vor 1965 errichtet wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben, benötigen unter den genannten Voraussetzungen ab dem 01.07.2008 den Gebäudeausweis. Bis dahin kann auf freiwilliger Basis der kostengünstige Verbrauchsausweis erstellt werden. Mit Ablauf der Übergangsfrist zum 30.09.2008 darf nur noch der bedarfsorientierte Ausweis erstellt werden. Gebäude mit mehr als vier Wohnungen können auch zukünftig den Verbrauchsausweis erstellen lassen.Welcher Ausweis für Sie notwendig ist erfahren Sie hier. Mein Tipp an alle Hausbesitzer mit weniger als fünf Wohnungen: Lassen Sie vor dem 01.10.2008 den kostengünstigen Verbrauchsausweis erstellen. Schnell und einfach geht es hier. Sollten Sie Fragen zum Gebäudeenergieausweis haben, kontaktieren Sie mich einfach. Ich helfe Ihnen gerne weiter. Stand: 01.02.2008 Änderungen beim Schornsteinfegergesetz Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) zum novellierten Schornsteinfegergesetz hat den hohen Sicherheitsstandard und die Liberalisierung auf einen Nenner gebracht. Nach langjähriger Diskussion zeichnet sich eine Lösung zur Novellierung des Schornsteinfegergesetzes ab. Im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2003 bezüglich des deutschen Berufsrechts der Schornsteinfeger reagierte das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) mit einem Eckpunktepapier zur künftigen Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts. Besonderen Wert wird hierbei auf die Kehrbezirksregelung gelegt. Darüber hinaus trägt der Entwurf sowohl dem bundesweit hohen Sicherheitsstandard als auch dem Liberalisierungsgedanken Rechnung. Nach der Vorlage des BMWi sollen in Zukunft die Bezirksschornsteinfegermeister in einem eng begrenzten Kernbereich hoheitliche Aufgaben ausführen und Entscheidungen treffen. Hierzu zählen die Kontrolle über die Ausführung von Kehr- und Überprüfungsarbeiten, die Überprüfungsarbeiten in Bezug auf die Betriebssicherheit von Feuerstätten einschließlich der Befugnis zur Verfügung einer Mängelbeseitigung oder Stilllegung, sowie die Feststellung der Betriebssicherheit einer Feuerungsanlage. Mit dieser Regelung werden die Kehrbezirke beibehalten. Die Zuteilung eines Bezirks erfolgt nach einem entsprechenden Ausschreibungsverfahren für die Dauer von sieben Jahren. Schornsteinfegeraufgaben, zu denen keine Kontrollarbeiten zählen, sollen dem Wettbewerb geöffnet und von entsprechend qualifiziertem Handwerkspersonal frei ausgeübt werden können. Hierbei besteht auch die Möglichkeit die Dienste eines in einem anderen EU-Land ansässigen Unternehmens in Anspruch zu nehmen. Zu den Neuerungen zählt weiterhin die Aufhebung des Nebentätigkeitsverbotes für Bezirksschornsteinfeger. Bei einer Zustimmung der Europäischen Kommission tritt die Reform des Schornsteinfegergesetzes in Kraft. Mit Rücksicht auf die zahlreichen Änderungen für die Schornsteinfeger wird vermutlich eine Übergangsfrist von fünf bis sieben Jahren eingeräumt. Stand: 04.11.2007 Zukunftssicheres Heizen mit Holzpellets Die Pelletpreise sind von 1998 bis 2002 incl. Mehrwertsteuer von 180 bis 200 Euro pro Tonne in den Jahren 2004 und 2005 auf 160 bis 180 Euro gefallen. Dieser Preisvorteil von Pellets gegenüber Heizöl und Gas war an der Jahreswende 2006 / 2007 jedoch eine Zeitlang völlig verschwunden. Am 1.1. 2006 kosteten Pellets noch 190 Euro pro Tonne; im Dezember 2006 dagegen bis zu 265 Euro entsprechend 53 Cent je Liter Heizöl. Im Januar 2007 wurden stellenweise auch noch über 250 Euro gezahlt. Im Februar 2007 lag der Pelletpreis in Deutschland bei 234 Euro je Tonne und war 12 % gegenüber Januar gesunken. Er entsprach damit einem Heizölpreis von 48 Cent je Liter, so dass Pellets wieder kostengünstiger waren als Heizöl. Ohne durch Sturm verursachte Preisschwankungen am Rundholzmarkt pendeln sich die jetzigen Pelletpreise vermutlich im Bereich von 210 bis 230 Euro pro Tonne ein. Für Ende 2007 wird lt. DEPV eine Pellet-Herstellkapazität von 1,5 bis 1,8 Mio. Tonnen in Deutschland erwartet. In unserem Lande gibt es ca. 20 Pelletproduzenten mit einer Jahresproduktion von ungefähr 160.000 Tonnen Pellets 2005, 450.000 Tonnen 2006 und voraussichtlich 785.000 Tonnen 2010. Bis 2008 dürfte sich die Zahl der Pelletanbieter nochmal verdoppeln, so dass dann eine Gesamt-Produktionskapazität für Pellets von 1.455.000 Tonnen zu erwarten ist, also weit mehr als der voraussichtliche Pelletbedarf. Nicht auszuschließen ist, dass künftig auch aus überseeischen Ländern (Kanada, Brasilien), wo erhebliche Mengen an Sägespänen bisher ungenutzt geblieben sind, dort produzierte Pellets als Rückfracht von Öltankern an deutschen Häfen kostengünstig angelandet werden. Aus Osteuropa gelangen ebenfalls zunehmend Pellets auf den deutschen Markt, wobei die Importware nicht immer den DIN-Normen entspricht. In der hochgespielten öffentlichen Feinstaubdiskussion ist inzwischen Entwarnung gegeben worden, da Holzstaub bei weitem nicht so lungenschädlich wirkt wie die Emissionen aus Dieselfahrzeugen. Nicht zu vergessen, dass zwischen Emissionen aus uralten Scheitholzfeuerungen und aus modernsten Pelletkesseln ganz erhebliche Mengenunterschiede bestehen. Stand: 02.11.2007 Fünfjährige Preis- und Liefergarantie für Holzpellets Immer mehr Eigenheimbesitzer vertrauen auf Holzpellets-Systeme und das aus gutem Grund. Das Heizen mit den kleinen Holzpresslingen macht sie unabhängig von hochpreisigen und endlichen fossilen Brennstoffen. Bereits lange vor Ende der Vorräte, so warnen Experten, muss der Verbraucher mit unkalkulierbaren Preisentwicklungen z.B. bei Heizöl rechnen. Zudem sind Holzpellets-Heizungen ein aktiver Betrag zum Klimaschutz, da Holz als nachwachsender und regenerativer Energieträger CO2-neutral verbrennt. Wer sich jetzt für den Holzpellets-Kessel „Pelletti" von Paradigma entscheidet, setzt rechtzeitig auf Sicherheit und Qualität. Verbraucher profitieren nicht nur von der hohen Zuverlässigkeit des Pelletti als Hightech-Kessel der neuesten Generation, sondern auch von einem außergewöhnlichen Service des namhaften Anbieters ökologischer Heizsysteme. Paradigma gewährt bundesweit eine umfassende Liefer- und Preisgarantie für Holzpellets und das über einen Zeitraum von fünf Jahren ab Inbetriebnahme des Kessels. Diese Garantie bedeutet für Besitzer eines bis zum 31. Dezember 2007 in Betrieb genommenen Pelletti, dass sie 60 Monate mit Qualitätspellets in ausreichender Menge und frei von Lieferengpässen versorgt werden. Aus ökologischen Gründen empfiehlt Paradigma die Verwendung von Holzpellets aus standortnahen Produktionen, die in der Regel über einen Pellets-Händler in der Nähe beziehbar sind. Sollte das z. B. durch eine fehlende Verfügbarkeit oder unzureichende Qualität der Holzpellets bzw. wegen eines Preises über 220 Euro pro Tonne nicht möglich sein, können Pellettibesitzer die Garantie von Paradigma in Anspruch nehmen. Die Belieferung erfolgt dann über ausgewählte Paradigma Logistikpartner. Die Kosten der Holzpellets entsprechen den jeweils geltenden, vom Pelletsverband DEPV ermittelten Marktpreisen. Damit Besitzer des Paradigma Holzpellets-Kessels während der gesamten Garantiezeit Sicherheit hinsichtlich möglicher Preisentwicklungen haben, sagt das marktführende Unternehmen aus Karlsbad seinen Kunden einen garantierten Maximalpreis in Höhe von 220 Euro pro Tonne Holzpellets inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu. Ein Betrag, der dem Brutto-Preis von rund 44 Cent pro Liter leichtem Heizöl entspricht. Diese Paradigma Preisgarantie für Verbraucher sucht im Energiesektor Ihresgleichen. Wie die rasante Energiepreisentwicklung bei Benzin, Strom, Öl oder Gas zeigt, legen sich Energielieferanten in der Regel keinesfalls – und freiwillig schon gar nicht – auf Maximalpreise über mehrere Jahre fest. Und so funktioniert es: Mit dem Datum der Inbetriebnahme des Pelletti beginnt die fünfjährige Paradigma-Garantie. Die Inbetriebnahme muss vom ausführenden Fachhandwerker auf einem Garantieregistrierungs- formular bestätigt werden. Das bestätigte Registrierungsformular sendet der Besitzer des Holzpellets-Kessels dann einfach per Fax oder Post an Paradigma und erhält im Gegenzug eine Garantie-Urkunde über die fünfjährige Holzpellets Liefer- und Preisgarantie. Stand: 02.11.2007 Kombi-Förderung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung und Öl- oder Gas-Brennwerttechnik Das Bundesumweltministerium hat den BDH-Vorschlag für Kombi-Förderung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung und Öl- oder Gas-Brennwerttechnik umgesetzt. Ab dem 24. Oktober 2007, gibt's die Kombi-Förderung Das Marktanreizprogramm wird mit Wirkung zum 24. Oktober 2007 um ein attraktives Fördermodul ergänzt. Wird eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung errichtet, gibt es zu der bisherigen Förderung dann einen Bonus von 750 Euro, wenn ein Nichtbrennwertkessel durch einen Brennwertkessel gleichzeitig ersetzt wird. Damit steigt die Förderung für eine solche Anlage insgesamt auf 1.800 Euro bei 10 m² Kollektorfläche. Stand: 02.11.2007 Heizen ohne Schornstein hat seinen Preis Die gestiegenen Energiekosten führen nach wie vor dazu, dass sich viele Verbraucher für ergänzende Heizsysteme interessieren. Insbesondere der Hinweis „Heizen ohne Schornstein" oder „Feuer ohne Kamin" lässt dann aufhorchen. Dem potentiellen Kunden wird erklärt, er könne mit Hilfe einer solchen Zusatzfeuerstätte äußerst günstig in den Genuss des Flammenspiels und der erzeugten Wärme kommen. Doch solche Öfen - z. B. mit so genanntem Bioalkohol betriebene Katalytöfen oder Dekofeuer auf Ethanolbasis - können bei unsachgemäßem Gebrauch gefährlich werden. Auch bei der Verbrennung dieser Energieträger ent-stehen Kohlendioxid (CO2) und andere Schadstoffe (CO etc.), die frei in den Raum gelangen. Fehlt die Zufuhr frischer Luft stellen die Geräte eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Daher sind derartige Feuerstellen in der Regel nur für große Hallen oder den Außenbe-reich zugelassen, nicht für das geschlossene Wohnumfeld. Bei den Dekofeuern wurde schon vor einigen Jahren festgestellt, dass es sich lediglich um eine Art Einrichtungsgegenstand handelt, der nicht zur Beheizung genutzt werden darf. Bei der Verbrennung von Ethanol entsteht in nicht unerheblicher Menge CO2, das nicht wie bei einer zugelassenen Feuerstätte durch eine Abgasleitung nach außen abgeführt wird. Der teure Brennstoff – die Herstellung verschlingt rund 70 Prozent mehr Energie, als bei der Verbrennung gewonnen wird – kann je nach Raumgröße eine sehr hohe CO2-Konzentration zur Folge haben. Stand: 01.11.2007 Schornsteinfeger im benachbarten Ausland Schornsteinfeger im benachbarten Ausland Bürokratieabbau und Deregulierung gelten nach wie vor als Ziel derer, die die bestehende Einteilung in feste Kehrbezirke und vorgegebene Ansprechpartner aufheben wollen. Interessant ist hier ein Blick über die Grenzen. Wie ist die Tätigkeit des Schornsteinfegers in anderen Ländern organisiert? Welche Vor- und Nachteile verbinden sich mit den verschiedenen Systemen? Insbesondere die Frage nach der Sicherheit für die Menschen ist dabei relevant. In Luxemburg zum Beispiel werden Wartungsverträge zwischen Kunden und Schornsteinfeger abgeschlossen, damit im Schadensfall Reklamations- oder Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können. Eine einfache Reinigung eines Schornsteins kostet dort rund 71 Euro, in Deutschland hingegen – je nach Feuerstätte – zwischen 14,11 Euro und 28,58 Euro. Abnahmen von Heizungen und Abgaswegen führt ein technischer Dienst der Handwerkskammern zum Preis von ca. 45 Euro aus, fällig alle zwei Jahre. Luxemburg orientierte sich am hohen deutschen Standard und übernahm eine ganze Reihe von Normen und Verordnungen. Seit diese Entwicklung im Jahre 1995 eingeleitet wurde, ist die Zahl der CO-Toten spürbar gesunken. In Polen wurden 1989 die bis dahin geltenden Regeln aufgehoben, nach denen Schornsteinfeger mit dem Meisterdiplom eine Lizenz für einen Kehrbezirk erhielten. Die Tätigkeiten unterlagen nun den Bedingungen des freien Marktes, eine Kontrolle über den Vollzug der Kehr- und Überprüfungsarbeiten fand nicht statt. Als Folge stiegen die Schadensbrände sprunghaft an, jährlich waren bis zu 1.000 CO-Vergiftungen – überwiegend mit Todesfolge – festzustellen. 1994 machte die polnische Regierung den Schritt rückgängig, dem Schornsteinfegerhandwerk wurde wieder die alleinige Ausführung der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten übertragen. In einigen Kantonen der Schweiz hob man 1996 das Kaminfegermonopol auf. Abstriche am Kontrollsystem und Übergabe zusätzlicher Vollzugsaufgaben an die Gemeinden waren die Folge. Im Kanton Zürich zeichnet sich nun bereits eine Erhöhung der Stundensätze ab. Aussagen zum Sicherheitsniveau nach der Reform liegen noch nicht vor. Andere Kantone haben die Argumente – freie Wahl des Schornsteinfegers, mehr Unternehmertum, mehr Eigenverantwortung der Eigentümer – in der Weise gewichtet, dass das Monopol mit leichten Veränderungen erhalten blieb. Für die Kunden sei die bestehende Regelung „die günstigste, sicherste und administrativ einfachste Lösung", so der Regierungsrat des Kantons Bern. Diese Aussage fasst zusammen, welche Faktoren für den Kunden letzten Endes wesentlich sind: kostengünstige Arbeit ohne weiteren Verwaltungsaufwand für höchstmögliche Sicherheit. Das Ziel, das bei den europäischen Nachbarn ebenso angestrebt wird wie in Deutschland, darf bei Reformbemühungen keines falls aus dem Blickfeld geraten. Stand: 29.5.2007 117 Millionen Tonnen CO² weniger Regelmäßige Kontrolle senkt den Schadstoffausstoß: [ziv] - Die Diskussion über hohe CO²-Werte ist zur Zeit in vollem Gange. Sie betrifft nahezu alle Verbraucher und auch der häusliche Heizungsbetreiber kann sich dem nicht verschließen. Etwa 116,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO²) werden pro Jahr von privaten Haushalten in die Atmosphäre entlassen. (Quelle BMWi und BMU Berichtsjahr 2004, Stand 04/2007). Durch die regelmäßige Überprüfung der Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger kann jedoch jeder Hausbesitzer selbst etwas für die Umwelt und den eigenen Geldbeutel tun. Aktuelle Zahlen des ZIV (Zentralverband des Schornsteinfegerhandwerks) zeigen, wie wichtig die regelmäßigen Kontrollen sind. Allein bei den 2006 überprüften Gasheizungen wiesen 248.000 Anlagen einen CO-Wert zwischen 500 und 1.000 ppm auf. Bei 203.000 der Messungen überschritt der Wert sogar den Ausstoß von 1.000 ppm. Eine Wartung dieser Feuerstätten ist unumgänglich. Fasst man die Ergebnisse aus den Überwachungsmessungen zur 1. Bundesimmissionsschutzverordnung von 1994 bis 2006 zusammen, wird deutlich, dass aufgrund der Erstellung von Mängelberichten durch den Schornsteinfeger und den daraus resultierenden Wartungsarbeiten der CO²-Ausstoß jährlich um 5,1 Mio. Tonnen vermindert wurde. Seit 1994 gelangten durch die neutrale Überwachung immerhin 117 Mio. Tonnen weniger Kohlendioxid in die Erdatmosphäre. Ein Umstand, den es angesichts einer drohenden Klimakatastrophe auch in Zukunft zu berücksichtigen gilt. Das Schornsteinfegerhandwerk trägt als moderner Dienstleister erheblich zum Schutz der Umwelt bei. Darüber hinaus schafft seine Tätigkeit ein hohes Maß Sicherheit für den Heizungsbetreiber. Stand: 28.5.2007 Preise für Holzpellets sinken auf Vorjahresniveau Holzpellets waren im April dieses Jahres so günstig wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Gründe sind erhöhte Produktionskapazitäten deutscher Pelletshersteller sowie die geringe Nachfrage aufgrund des milden Winters. Die Preise für Holzpellets lagen im April 2007 auf dem Niveau des Vergleichsmonats des Vorjahres: Eine Bestellmenge von sechs Tonnen Pellets kostete im April dieses Jahres durchschnittlich 194 Euro pro Tonne*. Das sind 27 Prozent weniger als noch im Dezember 2006. Damals erreichten die Preise den Höchststand von 265 Euro pro Tonne. Somit sind die Kosten für eine Kilowattstunde Heizwärme beim Einsatz von Holzpellets mit 3,9 Cent mehr als 30 Prozent niedriger als Heizöl. Letzteres kostete im April 2007 5,7 Cent pro Kilowattstunde. „Im Vergleich zu 7 Cent pro Kilowattstunde bei der Nutzung von Erdgas sind Holzpellets sogar um 44 Prozent günstiger", kommentiert Horst Dufner, Projektleiter der Fachmesse Interpellets 2007, die Entwicklung. „Die Gründe für diese positive Preisentwicklung liegen insbesondere in erhöhten Produktionskapazitäten deutscher Pelletswerke", so Dufner weiter. Mitte 2006 lag die Jahreskapazität der Pelletsproduktion von 35 Werken noch bei rund 1 Million Tonnen. Mit nun 1,2 Millionen Tonnen Produktionskapazität könnten rund 200.000 Haushalte mit Holzpellets aus deutscher Produktion versorgt werden. Zum Vergleich: Ende des Jahres waren 70.000 Pelletsheizungen in deutschen Haushalten installiert. Bis Ende dieses Jahres könnten bis zu 20 geplante Pelletswerke die Kapazitäten um weitere 1,2 Millionen Tonnen auf 2,4 Millionen Tonnen Holzpellets verdoppeln. Neben den erweiterten Produktionskapazitäten gibt es einen weiteren Grund für die Preissenkung: Die Nachfrage nach Holzpellets ist aufgrund des milden Winters 2006/2007 spürbar zurückgegangen. Die Folge: Die Lager der Pelletslieferanten sind voll. Stand: 25.5.2007 Neue Studie belegt: Atomkraft ist nicht CO2-frei Strom und Wärme mit modernen Blockheizkraftwerken zu produzieren ist preiswerter und besser für das Klima als eine Energieversorgung mit Atomstrom. Das zeigen neue Berechnungen, die das Öko-Institut im Auftrag des Bundesumweltministeriums angestellt hat. „Atomstrom ist keineswegs CO2-frei, wie von Befürwortern gerne behauptet wird. Denn bei der Urangewinnung werden zum Teil erhebliche Treibhausgasmengen frei gesetzt, die bei weitem über denen der erneuerbaren Energien wie Windkraft, Wasserkraft oder Biogas liegen. Aber auch ein Blockheizkraftwerk auf Erdgas-Basis kann mit der CO2-Bilanz von Atomstrom locker mithalten", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Die Studie des Öko-Instituts bilanziert die gesamten Treibhausgasemissionen aus allen relevanten Stromerzeugungsoptionen. Dabei wird deutlich, dass ein deutsches Atomkraftwerk je nach Herkunftsort des Urans zwischen 31 und 61 Gramm CO2 pro Kilowattstunde Strom produziert. Demgegenüber verursachen erneuerbare Energien wie die Windkraft (23 Gramm CO2 pro Kilowattstunde) oder die Wasserkraft (39 Gramm CO2 pro Kilowattstunde) niedrigere Emissionen. Lediglich die Photovoltaik liegt mit 89 Gramm CO2 pro Kilowattstunde noch leicht darüber. Berücksichtigt man zudem, dass jeder Haushalt neben Strom ja auch Wärme benötigt und dass es erheblich effizienter ist, die Abwärme bei der Stromproduktion zu nutzen, relativiert sich der vermeintliche Klimaschutzvorteil des Atomstroms weiter. Denn wer Atomstrom bezieht, muss seinen Wärmebedarf anderwärtig decken, typischerweise mit einer Öl- oder Gasheizung. Ein kleines Gas-Blockheizkraftwerk, das gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt, produziert demgegenüber weniger CO2 als die Kombination aus Atomstrom und Ölheizung: 747 Gramm CO2 für das Gas-Blockheizkraftwerk im Vergleich zu 772 Gramm CO2 für die Atom-Öl-Kombination (jeweils bezogen auf die Produktion von 1 kWh Strom und 2 kWh Wärme). Die mit Abstand beste Klimabilanz hat in dem Zusammenhang ein Biomasse-Blockheizkraftwerk mit 228 Gramm CO2. „Aus Klimaschutzgründen brauchen wir also nicht mehr Atomstrom, sondern mehr Kraft-Wärme-Kopplung", folgerte der Bundesumweltminister. Die Studie belegt außerdem, dass auch hinsichtlich der Stromerzeugungskosten in neuen Kraftwerken Atomstrom lediglich im Mittelfeld liegt und von allen anderen fossilen Energieträgern geschlagen wird. Die Erzeugungskosten regenerativer Energien liegen bei Windkraft nur noch wenig darüber - obwohl die „externen Kosten", die gerade bei Atomstrom durch einen möglichen Reaktorunfall unüberschaubare Größenordnungen annehmen können, noch gar nicht einbezogen wurden. „Bei ideologiefreier Betrachtung ist Atomenergie auch bei weitem nicht die preisgünstigste Art, Strom zu erzeugen. Es ist Zeit, mit der Legende, Atomstrom wäre billig und CO2 frei, aufzuräumen", fasste Bundesumweltminister Gabriel die Ergebnisse der Studie zusammen. „Selbst wenn wir die weltweit bekannten riesigen Gefahrenpotentiale der Atomkraft unberücksichtigt lassen, schneidet Atomstrom allenfalls mäßig ab -- sowohl hinsichtlich der Emissionen als auch hinsichtlich der Kosten. Atomkraft ist und bleibt keine Option für den Klimaschutz. Wir haben deutlich bessere Möglichkeiten der Energieerzeugung zur Verfügung: Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung." Stand: 06.05.2007 Kosten sparen - Wohnwert steigern - Umwelt schonen: Modernisieren rechnet sich gleich dreifach Besitzen Sie ein Ein- oder Mehrfamilienhaus? Dann werden Sie früher oder später darüber nachdenken, an Ihrem Haus kleinere oder größere Instandsetzungen oder Modernisierungen vorzunehmen. Das ist der beste Zeitpunkt, auch in Energieeinsparung zu investieren. Gut vorbereitet, gewinnen Sie gleich dreifach: Erstens: Sie senken Ihre Energiekosten und machen sich damit unabhängiger von den künftigen Entwicklungen der Preise für Gas, Öl oder Strom. Zweitens: Sollten Sie sich außerdem eines Tages entscheiden, Ihr Haus zu verkaufen oder zu vermieten, gilt geringer Energieverbrauch als wertsteigernd. Drittens: Ein energetisch sinnvoll modernisiertes Haus bietet nicht zuletzt einen hohen Wohnkomfort und ein angenehmes Wohnklima. Wenn Sie ohnehin anstehende Modernisierungsarbeiten an ihrem Haus mit Energie sparenden Maßnahmen verbinden können, sind die Mehrkosten häufig gering. Denn wenn Sie beispielsweise die Fassade neu verputzen, muss ohnehin ein Gerüst aufgestellt werden. Der Aufpreis für eine Wärmedämmung ist dann vergleichsweise niedrig. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dies – schon weil wieder ein Gerüst notwendig wird – erheblich teurer werden. Stand: 12.04.2007 Energiespar-Potenzial wird unterschätzt Dass Hausbesitzer zu wenig über den Energiebedarf ihrer Immobilie wissen, ist das Ergebnis einer vom Institut GEWIS im Auftrag der Deutschen Energie-Agentur (dena) durchgeführten Umfrage. In fast jedem Haus im Gebäudebestand steckt die Möglichkeit, Energie zu sparen - dieser Meinung sind fast drei Viertel der Eigenheimbesitzer in Deutschland. Laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) geben 71 Prozent der Hausbesitzer an, die Schwachstellen ihres Gebäudes zu kennen, an denen Energie verloren geht. Doch wie dieser Energieverlust am effizientesten gebremst werden kann, darüber herrscht oft Unklarheit. Gleichzeitig sind sich Hausbesitzer nicht ganz sicher über die tatsächliche Höhe der Energiekosten. Fast die Hälfte der Befragten (47 Prozent) weiß nur ungefähr, wie hoch ihre Kosten für Heizung, Strom und Warmwasser sind. Das Fazit der Untersuchung: Die Einsparmöglichkeiten durch energetische Sanierung werden unterschätzt. Heizung und Warmwasser machen 85 Prozent des Energieverbrauchs eines Privathaushalts aus. Davon kann ein erheblicher Teil eingespart werden. Zahlreiche Praxisbeispiele zeigen: In vielen Fällen sind 50 Prozent Energieeinsparung möglich, durch hoch innovative Sanierungen sogar bis zu 90 Prozent. Der Energieausweis schafft darüber zukünftig Klarheit, wie energieeffizient das eigene Gebäude im Vergleich zu anderen ist. Individuelle Modernisierungstipps werden jedem Ausweis beigefügt und zeigen, wie am effektivsten Energie eingespart werden kann. Der Energieausweis ist damit ein wichtiges Hilfsmittel für Gebäudeeigentümer, die wissen wollen, ob in ihrem Haus noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen und was sie tun könnten, um ihr Gebäude zu modernisieren. Stand: 02.03.2007 Neue Richtlinie Marktanreizprogramm in Kraft getreten Bonus für innovative Anlagen Die neue Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft getreten. Auch Antragsteller, die in 2006 wegen fehlender Haushaltsmittel einen Ablehungsbescheid erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen. Die Fördersätze für diese Anträge orientieren sich an denen der Richtlinie vom 12. Juni 2006. Neu ist die Förderung von Solaranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung. Stand: 23.01.2007 Neues Internet-Portal für Verbraucher Das neue Internet-Portal www.topten.info informiert Verbraucher über umweltgerechte Fernseher, Autos, Kühlschränke und andere Haushaltsgeräte. Das Portal bündelt Internetinformationsangebote aus Deutschland, Österreich, Belgien, der Tschechischen Republik, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz. Bis Ende des Jahres kommen Informationsangebote aus Finnland, Ungarn, Italien und Polen hinzu. Für Deutschland verlinkt das Portal auf die Internetangebote www.ecotopten.de des Ökoinstituts sowie auf www.office-topten.de der dena. Mit dem Internetportal www.office-topten.de bietet die dena eine Auswahlhilfe für besonders energieeffiziente Bürogeräte wie PCs, Notebooks, Monitore, Drucker, Faxgeräte, Kopierer, Multifunktionsgeräte und Scanner. Für jede Kategorie steht eine umfangreiche Datenbank mit den energieeffizientesten Geräten zur Verfügung, die der Nutzer nach seinen individuellen technischen Anforderungen filtern kann. Das Ergebnis sind die "Top Ten", die zehn Geräte mit den geringsten Betriebskosten. Stand: 11.11.2006 Bundestag für schwefelarmes Heizöl Heizöl wird zukünftig weniger Schwefel enthalten und damit die Einführung neuartiger umweltfreundlicherer Ölheizungen ermöglichen. Das haben die Koalitionsfraktionen am 26.10. im Rahmen der abschließenden Beratung des Biokraftstoffquotengesetzes im Bundestag beschlossen. "Schwefelarmes Heizöl ist in jedem Fall ein Gewinn für die Umwelt. Es ist aber auch die Voraussetzung für die Einführung der umweltfreundlichen Brennwerttechnik bei Ölheizungen", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Die Initiative der Koalitionsfraktionen wird von der Mineralölwirtschaft unterstützt. Die bislang nur bei Gasheizungen übliche Brennwerttechnik nutzt den Brennstoff wesentlich effizienter aus. Sie verursacht rund zehn Prozent weniger CO2-Emissionen als aktuelle Niedertemperaturkessel, im Vergleich zu älteren Ölkesseln betragen CO2-Minderung und Energieeinsparung bis zu 30 Prozent. Der neue schwefelarme Brennstoff kann auch in herkömmlichen Öl-Kesseln eingesetzt werden und verbrennt dort umweltfreundlicher. Voraussetzung für die breite Markteinführung der Öl-Brennwerttechnik ist ein flächendeckendes Angebot von schwefelarmem Heizöl. Zum 1. Januar 2009 hat die Mineralölwirtschaft dies zugesagt. Um die Umstellung zu beschleunigen, wird zu diesem Zeitpunkt das weniger umweltfreundliche Heizöl der bisherigen Qualität mit einem Malus von 1,5 Eurocent pro Liter belegt, während der Steuersatz für die schwefelarme Sorte unverändert bleibt. Mit einer solchen Steuerspreizung wurde auch der Ersatz des schwefelhaltigen Diesels durch schwefelfreien Kraftstoff forciert. Bis zum 1.1.2009 will die Mineralölwirtschaft die Umstellung auf schwefelarmes Heizöl bereits weitgehend vollzogen haben. Dazu wird sie sich noch in diesem Jahr in einer gemeinsamen Erklärung mit der Bundesregierung verpflichten. Die Bundesregierung wird im Gegenzug die Förderung der Öl-Brennwerttechnik im Rahmen der KfW-Programme zur energetischen Gebäudesanierung verstärken. Beteiligt sind auf Seiten der Wirtschaft der Mineralölwirtschaftsverband und die Interessengemeinschaft mittelständischer Mineralölverbände sowie das Institut für wirtschaftliche Ölheizung und der Gesamtverband des Deutschen Brennstoff- und Mineralölhandels. Stand: 04.11.2006
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