SEITE: 549 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Sachverständiger & Ofen- und Luftheizungsbauer §7a HwO

Antworten auf oft gestellte Fragen

Von Ulrich Grüttner am 20.04.2024 15:38 Uhr

Antworten auf oft gestellte Fragen zum Schornsteinfegerhandwerk:

Was sind eigentlich die Aufgaben eines Schornsteinfegers?
Was habe ich als Privatperson von den Leistungen meines Schornsteinfegers?
Warum kann ich mir meinen Schornsteinfeger nicht selber aussuchen?
Kann ich meine Heizung und meine Öfen auch durch private Firmen überprüfen lassen, statt durch meinen Schornsteinfeger?
Warum muss eigentlich eine Heizung, die vom Heizungsbauer gewartet und gemessen wurde, vom Schornsteinfeger nochmals überprüft werden?
Warum kehrt mein Schornsteinfeger meinen Schornstein, obwohl technisch neuwertige und moderne Feuerstätten doch keinen Ruß mehr produzieren?
Kann mein Schornsteinfeger auch Reparaturen nach festgestellten Mängeln durchführen?
Wer setzt die Preise für die Leistungen der Schornsteinfeger fest? Wofür bezahle ich eine Grundgebühr?
Kann ich einen angekündigten Besuch meines Schornsteinfegers umbestellen?
Wie lese ich meinen Messbericht?

Was sind eigentlich die Aufgaben eines Schornsteinfegers?

Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten und Schornsteinen und Abgasanlagen, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung, sowie im anerkannten öffentlichem Interesse hat der Staat bestimmt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen in welchen Zeiträumen durch einen Schornsteinfegermeisterbetrieb gereinigt und/oder überprüft werden müssen.

Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben das Schornbsteinfegerhandwerk in Deutschland den letzten Jahren regelmäßig mehr als

  • 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. geänderten Feuerungsanlagen aufgedeckt und
  • bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen, die danacxh abgestellt wurden.

Die gesamte Brennstoffeinsparung durch Überprüfungen des Schornsteinfegerhandwerks betrug fast

    • 102.000.000 Liter Heizöl und
    • 59.000.000 Kubikmeter Erdgas

Durch diese Einsparungen wurden

  • 377.000 Tonnen Kohlendioxid
  • 307 Tonnen Stickoxide und
  • 303 Tonnen Schwefeldioxid

weniger an Schadstoffen in häuslichen Feuerungsanlagen produziert.

Was habe ich als Privatperson von den Leistungen meines Schornsteinfegers?

Kurz und knapp gesagt :

  • Brandverhütung
  • Sicherheit
  • Umweltschutz-und
  • Energieeinsparung und damit Kosteneinsparung!

Durch die regelmäßige Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerungsanlage (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück und Feuerstätte) mit Hilfe von modernsten Mess- und Prüfgeräten sorgt der Schornsteinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Feuerungsanlage sicherer zu machen. Ist Ihre Heizungsanlage optimal eingestellt, vermeiden sie unnötige Kosten und entlasten die Umwelt durch minimalen Verbrauch von Brennstoffen.

Die ständige, regelmäßige Aus- und Fortbildung bis zum Schornsteinfegermeister und darüber hinaus zum Umweltschutzberater und zum Energieberater im Handwerk qualifizieren wir uns zu einem

  • Sicherheits-
  • Umwelt - und
  • Energieexperten
  • unabhängig von eigenen weiteren wirtschaftlichen Interessen nötiger oder unnötiger Anschlussaufträgen

Ein hoher Standard wird bundesweit durch eine unabhängige Kontroll-Institution mit dem Qualitäts- und Umweltzertifikat nach DIN EN 9001:2000 / 14001 bestätigt, eine Qualitätsbescheinigung, die in ganz Deutschland kein anderes Handwerk vorweisen kann!

Warum kann ich mir meinen Schornsteinfeger nicht selber aussuchen?

In Deutschland hat der Staat bisher die Überprüfung und Einhaltung im Brand- und Umweltschutz per Gesetz dem Schornsteinfegerhandwerk als unabhängiger Instanz übertragen.

Dies hat sich durch die Vorgaben der EU geändert. Damit werden nur noch bestimmte Aufgaben in den Vorbehaltsbereich des "bevollmächtigten Bezirksschornsteins" gestellt. Andere Tätigkeiten dürfen auch von anderen Schornsteinfegermeisterbetrieben ausgeübt werden. Damit ist für den Hausbesitzer die Möglichkeit gegeben, für Schornsteinfegerarbeiten und für Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz die freie Auswahl unter den Anbietern zu treffen.

Fest steht, dass das hohe Sicherheitsniveau nur noch mit einem erhöhten bürokratischem Aufwand aufrecht zu erhalten ist. Die fälschlicherweise angenommene Kostenreduzierung ist wegen des erhöhten bürokratischem Aufwand nicht eingetreten.

Kann ich meine Heizung und meine Öfen auch durch private Firmen überprüfen lassen, statt durch meinen Schornsteinfeger?

Diese Möglichkeit ist bisher nicht gegeben, da der Gesetzgeber ausdrücklich nur den Schornsteinfegermeisterbetrieb mit der Ausübung der unabhängigen Überprüfung beauftragt hat. Eine Vergabe der Aufgaben an andere Schornsteinfegermeisterbetrieb ist möglich. Diese müssen allerdings in die Handwerksrolle eingetragen sein.

Warum muss eigentlich eine Heizung, die vom Heizungsbauer gewartet und gemessen wurde, vom Schornsteinfeger nochmals überprüft werden?

Wenn Wartung und Kontrolle in einer Hand lägen, kann eine kritische, unabhängige (Eigen-)Kontrolle nicht mehr gewährleistet werden. Die Messung z.B. des Wartungsdienstes dient wesentlich dem Zweck, die Mängelfreiheit der Werkleistung nachzuweisen und damit die Auslösung der Fälligkeit der Werklohnforderung, nicht aber, die Einhaltung staatlich festgelegter Normwerte objektiv festzustellen. Sicherheit duldet keinen Wettbewerb!

Warum kehrt mein Schornsteinfeger meinen Schornstein, obwohl technisch neuwertige und moderne Feuerstätten doch keinen Ruß mehr produzieren?

In früheren Jahren wurde das Kehren des Schornsteins ausschließlich zu dem Zweck der Rußentfernung durchgeführt. Heute wird bei modernen Feuerstätten, die kaum noch Ruß produzieren, der freie Schornsteinquerschnitt kontrolliert, da bereits geringe Abweichungen vom Soll-Zustand im Schornstein zu gefährlichen Funktionsstörungen der Feuerstätte führen können. Die Zunahme von CO-Unfällen verdeutlicht, dass die regelmäßige Überprüfung auch von "sauberen" Schornsteinen und Abgasleitungen unumgänglich ist.

Kann ich einen angekündigten Besuch meines Schornsteinfegers umbestellen?

Um Ihnen ein Höchstmaß an Entscheidungsfreiheit zu bieten, wird der Besuch des Schornsteinfegers rechtzeitig vorher schriftlich angekündigt. Allerdings ist die Kalkulation so gestaltet, dass wir von Haus zu Haus und von Wohnung zu Wohnung arbeiten können.

Falls Ihnen dieser Termin nicht zusagt, können Sie diesen natürlich in Abstimmung mit mir umlegen.Bitte bedenken Sie, dass wegen der langen Terminierung im Voraus eine Änderung des Arbeitsablaufes kurzfrsistig nicht immer möglich ist. Sollte ich mich nicht mehr in der Nähe Ihrer Straße befinden, sind längere Anfahrtswege notwendig. Bitte haben Sie dann Verständnis für die Weitergabe dieser zusätzlichen Fahrtkosten.
Ist Ihr Schornsteinfeger allerdings schon an dem abgestimmten Tag unterwegs, ist eine Belegung des freigewordenen Termins nicht mehr möglich. Die dadurch unproduktive Zeit verursacht Kosten.Bitte haben Sie auch dann Verständnis für die Weitergabe dieser Kosten. Vielleicht haben Sie ja die Möglichkeit, durch Nachfrage bei Nachbarn oder Bekannten, einen Besuch ihres Schornsteinfegers zu angekündigten Termin zu ermöglichen. Die Kosteneinsparung geben wir natürlich dann an Sie weiter.

Wer setzt die Preise für die Leistungen der Schornsteinfeger fest?

Bisher haben die zuständigen Ministerien der Länder nach Anhörung aller beteiligten Verbände (Haus- und Grundbesitzerverein, Siedlerbund, Mieterbund, Verband der Wohnungswirtschaft, Verband der Wohnungsbaugesellschaften, Landesinnungsverband und Gesellenverband für das Schornsteinfegerhandwerk) die Kehr- und Überprüfungsgebühren in einer Landesverordnung oder Bundesverordnung festgesetzt. Für die hoheitlichen Tätigkeiten ist dies weiterhin so geblieben. Alle im Feuerstättenbescheid benannten Arbeiten unterliegen der freien Kalkulation des Schornsteinfegerbetriebes und damit der freien Marktwirtschaft.

Wofür bezahle ich eine Grundgebühr?

Wie in jedem privaten Unternehmen müssen ganz bestimmte Leistungen erbracht werden, um eine Dienstleistung erst möglich zu machen : So z.B. Bürozeiten für die Arbeitsplanung, Terminverwaltung, Fristenüberwachung von Mängelanzeigen, Ergänzung aller Haus- und Messdateien, etc. sind zu finanzieren. Die Grundgebühr stellt die Kostenumlage für die oben beispielhaft aufgezeigten Kosten dar.

Um eine optimale Transparenz in allgemeine Kosten und den Kosten, die spezifisch in Ihrem Haus entstehen, für Sie zu erreichen, ist die Trennung in Grundgebühr und Kosten vor Ort durchgeführt worden.

Kann mein Schornsteinfeger Neuanlagen errichten oder auch Reparaturen nach festgestellten Mängeln durchführen?

Was aus Neutralitätsgründen gegen den Einsatz von Privatfirmen bei der Prüfung und Kontrolle von Feuerungsanlagen (Schornstein, Rauch-/Abgasrohr, Feuerstätte) spricht, gilt auch umgekehrt. So werden wir kleinere Reparaturen, die nicht durch eine hoheitliche Abnahme begutachtet werden müssen, weiterhin als Dienstleistung anbieten. Die Errichtung oder die Installation von Schornsteinen oder Feuerstäten, die einer hoheitlichen Prüfung unterliegen, dürfen nicht in dem "schornsteinfegereigenen Bezirk" errichtet werden. Damit ist sichergestellt, dass der "Bezirksbevollmächtigte" auch zukünftig keine Abnahmen an selbst errichteten oder verkauften Anlagen oder -teilen durchführen darf.

Nur wenn Errichtung, Installation und Wartung von Kontrolle und Prüfung getrennt ist, wird sichergestellt, dass der staatliche Auftrag im vorbeugenden Brandschutz und zur Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch tatsächlich umgesetzt wird – zum Vorteil für die Haushalte und die Umwelt.

Wie lese ich meinen Messbericht?

Bitte verwenden sie dazu unserAnleitungsblatt. (Adobe PDF Format)