
Antworten auf oft gestellte FragenAntworten auf oft gestellte Fragen zum Schornsteinfegerhandwerk:
Was sind eigentlich die Aufgaben eines Schornsteinfegers?Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung, anerkannten öffentlichem Interesse hat der Staat bestimmt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen in welchen Zeiträumen durch einen Bezirksschornsteinfegermeister, der für einen bestimmten Bezirk (Kehrbezirk) zuständig ist, gereinigt und/oder überprüft werden müssen. Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2006 dazu geführt, dass
nachgewiesen und abgestellt wurde. Die gesamte Brennstoffeinsparung durch Überprüfungen des Schornsteinfegerhandwerks betrug 2001 fast
Durch diese Einsparungen wurden
weniger an Schadstoffen in häuslichen Feuerungsanlagen produziert. Was habe ich als Privatperson von den Leistungen meines Schornsteinfegers?Kurz und knapp gesagt :
Durch die regelmäßige Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerungsanlage (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück und Feuerstätte) mit Hilfe von modernsten Mess- und Prüfgeräten sorgt der Schornsteinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Feuerungsanlage sicherer zu machen. Die ständige, regelmäßige Aus- und Fortbildung bis zum Bezirksschornsteinfegermeister und darüber hinaus qualifizieren ihn zu einem
Ein hoher Standard wird bundesweit durch eine unabhängige Kontroll-Institution mit dem Qualitäts- und Umweltzertifikat nach DIN EN 9001:2000 / 14001 bestätigt, eine Qualitätsbescheinigung, die in ganz Deutschland kein anderes Handwerk vorweisen kann! Warum kann ich mir meinen Schornsteinfeger nicht selber aussuchen?In Deutschland hat der Staat bisher die Überprüfung und Einhaltung im Brand- und Umweltschutz per Gesetz dem Schornsteinfegerhandwerk als unabhängiger Instanz übertragen. Dies wird sich in naher Zukunft durch die Vorgaben der EU ändern. Damit werden nur noch bestimmte Aufgaben in den Vorbehaltsbereich des "Bezirksbevollmächtigten" gestellt. Andere Tätigkeiten dürfen dann zukünftig auch von anderen Schornsteinfegern ausgeübt werden. Damit ist für den Hausbesitzer die Möglichkeit gegeben, für Schornsteinfegerarbeiten und für Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz die freie Auswahl unter den Anbietern zu treffen. Inwieweit die bisherige Neutralität und die Überprüfung ohne Eigeninteresse beibehalten werden können, ist abzuwarten. Fest steht, dass das hohe Sicherheitsniveau nur noch mit einem erhöhten bürokratischem Aufwand aufrecht zu erhalten ist. Ebenso ist zu erwarten, dass wie in der Schweiz geschehen, die Preise um ca 25 % ansteigen werden.
Kann ich meine Heizung und meine Öfen auch durch private Firmen überprüfen lassen, statt durch meinen Schornsteinfeger?Diese Möglichkeit ist bisher nicht gegeben, da der Gesetzgeber ausdrücklich nur den Bezirksschornsteinfegermeister mit der Ausübung der unabhängigen Überprüfung beauftragt hat. Zukünftig ist eine Vergabe der Aufgaben an andere Schornsteinfeger möglich. Diese müssen allerdings in die Handwerksrolle eingetragen sein. Warum muss eigentlich eine Heizung, die vom Heizungsbauer gewartet und gemessen wurde, vom Schornsteinfeger nochmals überprüft werden? Wenn Wartung und Kontrolle in einer Hand lägen, kann eine kritische, unabhängige (Eigen-)Kontrolle nicht mehr gewährleistet werden. Die Messung z.B. des Wartungsdienstes dient wesentlich dem Zweck, die Mängelfreiheit der Werkleistung nachzuweisen und damit die Auslösung der Fälligkeit der Werklohnforderung, nicht aber, die Einhaltung staatlich festgelegter Normwerte objektiv festzustellen. Dies wird auch in Zukunft so bleiben. Warum kehrt mein Schornsteinfeger meinen Schornstein, obwohl technisch neuwertige und moderne Feuerstätten doch keinen Ruß mehr produzieren?In früheren Jahren wurde das Kehren des Schornsteins ausschließlich zu dem Zweck der Rußentfernung durchgeführt. Heute wird bei modernen Feuerstätten, die kaum noch Ruß produzieren, der freie Schornsteinquerschnitt kontrolliert, da bereits geringe Abweichungen vom Soll-Zustand im Schornstein zu gefährlichen Funktionsstörungen der Feuerstätte führen können. Kann mein Schornsteinfeger auch Reparaturen nach festgestellten Mängeln durchführen?Was aus Neutralitätsgründen gegen den Einsatz von Privatfirmen bei der Prüfung und Kontrolle von Feuerungsanlagen (Schornstein, Rauch-/Abgasrohr, Feuerstätte) spricht, gilt bisher umgekehrt natürlich ebenso gegen den Einsatz der Schornsteinfeger bei der Reparatur von aufgedeckten Mängeln. Wie sich zukünftig der Markt entwickelt bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass der "Bezirksbevollmächtigte"auch zukünftig keine Abnahmen an selbst errichteten oder verkauften Anlagen oder -teilen durchführen darf. Nur wenn Errichtung, Installation und Wartung von Kontrolle und Prüfung getrennt ist, wird sichergestellt, dass der staatliche Auftrag im vorbeugenden Brandschutz und zur Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch tatsächlich umgesetzt wird – zum Vorteil für die Haushalte und die Umwelt. Wer setzt die Preise für die Leistungen der Schornsteinfeger fest?Bisher haben die zuständigen Ministerien der Länder nach Anhörung aller beteiligten Verbände (Haus- und Grundbesitzerverein, Siedlerbund, Mieterbund, Verband der Wohnungswirtschaft, Verband der Wohnungsbaugesellschaften, Landesinnungsverband und Gesellenverband für das Schornsteinfegerhandwerk) die Kehr- und Überprüfungsgebühren in einer Landesverordnung festgesetzt. Zukünftig unterliegen die Preise der freien Marktwirtschaft. Wofür bezahle ich eine Grundgebühr?Wie in jedem privaten Unternehmen müssen ganz bestimmte Leistungen erbracht werden, um eine Dienstleistung erst möglich zu machen : So z.B. Bürozeiten für die Arbeitsplanung, Terminverwaltung, Ergänzung aller Haus- und Messdateien, etc. sind zu finanzieren. Die Grundgebühr stellt die Kostenumlage für die oben beispielhaft aufgezeigten Kosten dar. Um eine optimale Transparenz in allgemeine Kosten und den Kosten, die spezifisch in Ihrem Haus entstehen, für Sie zu erreichen, ist die Trennung in Grundgebühr und Kosten vor Ort durchgeführt worden. Kann ich einen angekündigten Besuch meines Schornsteinfegers umbestellen?Um Ihnen ein Höchstmaß an Entscheidungsfreiheit zu bieten, wird der Besuch des Schornsteinfegers z.B. für eine Überwachungsmessung rechtzeitig vorher schriftlich angekündigt. Allerdings sind die Gebühren so ausgelegt, dass der Schornsteinfeger von Haus zu Haus und von Wohnung zu Wohnung arbeiten kann. Falls Ihnen dieser Termin nicht zusagt, können Sie mit Ihrem Schornsteinfeger einen neuen Termin abstimmen. Bitte bedenken Sie, dass wegen der langen Terminierung eine Änderung des Arbeitsablaufes schwierig ist. Sollte der Schornsteinfeger sich nicht mehr in der Nähe Ihrer Straße befinden, sind längere Anfahrtswege notwendig. Bitte haben Sie dann Verständnis für die Weitergabe dieser Fahrtkosten. Wie lese ich meinen Messbericht?Bitte verwenden sie dazu unser Anleitungsblatt. (Adobe PDF Format) nach oben | ||